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ZurückDie Coronakrise setzt besonders der Reise- und Tourismusbranche zu. Um zu vermeiden, dass KonsumentInnen die Leidtragenden sind, präzisiert die Kommission geltende Regeln und wirbt im Europäischen Parlament für eine ausgewogene Lösung zwischen finanziellen Hilfen für die Unternehmen und dem Schutz der KonsumentInnen.
Zu Beginn der Coronakrise veröffentlichte die Kommission Leitlinien zur Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung und der Pauschalreisen-Richtlinie. Beide Rechtsakte gelten weiterhin. Demnach haben VerbraucherInnen etwa bei annullierten Flügen nach wie vor die Wahl zwischen einem Gutschein oder der monetären Rückerstattung des Kaufpreises.
Reynders zum Schutz der KonsumentInnen
Abgeordnete des IMCO-Ausschusses machten den zuständigen Kommissar Didier Reynders (Justiz und KonsumentInnenschutz) im Rahmen einer Anhörung am 14. April auf unterschiedliche und de-facto rechtswidrige Handhabungen in den Mitgliedsstaaten aufmerksam. Schließlich würden teilweise nur Gutscheine als Form der Rückerstattung angeboten, um die Liquidität der Unternehmen nicht zusätzlich zu gefährden. Doch selbst bei ausgestellten Gutscheinen ist der Schutz der KonsumentInnen keineswegs gesichert, da Gutscheine bei Konkurs der Unternehmen wertlos werden könnten. Sowohl Reynders als auch Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt, verwiesen auf die großzügigen Rahmenbedingungen, die die Kommission geschaffen habe, damit Mitgliedsstaaten etwa durch staatliche Beihilfen Insolvenzen vermeiden könnten. Die Kommission empfehle überdies, die Gutscheine an Garantien zu knüpfen, damit KonsumentInnen nicht das Nachsehen haben. Die Regelung in Dänemark, wo Gutscheine durch einen staatlichen Garantiefonds gesichert sind, sei eine begrüßenswerte Lösung. Auch die BEUC spricht sich in einem Forderungskatalog dafür aus. Des Weiteren versprach Reynders ein engagiertes und koordiniertes Vorgehen gegen Preistreiberei und Online-Betrug.
Tourismussektor für Breton als „größter Nutznießer des Marschall-Plans“
In Thierry Bretons Anhörung vor dem Verkehrsausschuss am 21. April bestimmte die Rettung der gebeutelten Reise- und Tourismusbranche den Austausch mit den ParlamentarierInnen. Laut Prognosen der OECD müsse mit Verlusten von bis zu 500 Milliarden Euro und einem Rückgang von 45-70 % der Branche gerechnet werden; viele Jobs von zumeist Frauen und jungen Menschen ständen auf dem Spiel. Eine schnelle Unterstützung und kräftige Finanzspritzen für den Sektor seien laut Breton „oberste Priorität“. Helfen soll dabei der „Recovery Fund“, dessen Mittel aus der Neuauflage des Mehrjährigen Finanzrahmens generiert werden sollen. Laut Breton sollen 20 % des Fonds dem Tourismussektor zu Gute kommen. Da kleine und mittlere Unternehmen besonders betroffen sind, warben viele Abgeordnete mit Nachdruck für schnelle und konkrete Hilfen auf EU-Ebene. Die genaue Ausgestaltung des sogenannten „4. Pfeilers“ des Eurogruppen-Kompromisses war auch Thema für die Staats-und RegierungschefInnen, die am 23. April tagten. Als Ergebnis der Videokonferenz liegt der Ball nun wieder bei der Kommission: Diese soll im Mai einen neuen Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen vorstellen, der auch das Volumen und Bedingungen des Erholungsfonds definiert.
Auch wenn geleakte Dokumente darauf hinweisen, dass der Zeitplan der Maßnahmen des Green Deals durch die Coronakrise ins Stocken gerät, waren sich Abgeordnete und Kommissar Breton einig: Der Tourismus müsse mit dem Ziel eines nachhaltigen, innovativen und widerstandsfähigen Reiseverkehrs neu gedacht werden – und zwar schon jetzt. Breton kündigte an, die strategische und ökologische Neuausrichtung auf einem Gipfel im Herbst zu diskutieren.
Reynders zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten
Auch Didier Reynders wagte einen Blick in die Zukunft: Man müsse Lehren aus der Krise ziehen, um zukünftige Transformationen zu meistern. Eine dieser Lehren soll laut Reynders auch eine konsequente Regelung von verbindlichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Wertschöpfungsketten sein, die der Nachhaltigkeit und der Achtung der Menschenrechte endlich Priorität einräumen und diese wirksam schützen würden. Die AK weist in diesem Kontext zudem auf deutlichen Handlungsbedarf im Bereich der nicht-finanziellen Berichterstattung von Nachhaltigkeitsstrategien der Unternehmen hin und fordert eine zügige Überarbeitung der bestehenden Richtlinie.
Koordinierter Ansatz für Corona-Apps
Auch die datenschutzkonforme Ausrichtung von Kontaktnachverfolgungs-Apps war ein wichtiges Anliegen vieler Abgeordneter. Mit dem neu erarbeiteten EU-Instrumentarium und Leitlinien hat die Kommission ein Fundament für eine koordinierte Ausgestaltung der Apps in den Mitgliedsstaaten gelegt.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Policy Brief: Accounting for a Sustainable European Economy?
AK EUROPA Positionspapier : Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
AK EUROPA : Coronakrise und die Konsequenzen für Reisende