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Die DSGVO hat für KonsumentInnen bzw ArbeitnehmerInnen einige Verbesserungen gebracht (zB strengere Anforderungen an Zustimmungen, Einbeziehung von Verantwortlichen aus Drittstaaten, abschreckende Sanktionen). Insgesamt hat sich die Rechtsposition der KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen aber nicht entscheidend verbessert. Viele der im Positionspapier beschriebenen Anliegen von KonsumentInnen bzw ArbeitnehmerInnen sind in der Praxis nach wie vor nicht erfüllt. Die Gründe dafür sehen wir in Vollzugsdefiziten aber vor allem auch in Unzulänglichkeiten der DSGVO selbst.

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Daniela Zimmer

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Martina Chlestil

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