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ZurückDer neue Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) wird für Juli 2026 erwartet. Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Roxana Mînzatu, betonte dessen großen Stellenwert angesichts der Wichtigkeit starker sozialer Rechte in herausfordernden Zeiten. Die AK sieht dies als einen entscheidenden Schritt, schlägt eine Reihe zentraler Maßnahmen vor und fordert konkretes Handeln.
Die ESSR wurde 2017 proklamiert und 2021 um einen ersten Aktionsplan zur Umsetzung ergänzt. Um die Ziele zur Armutsbekämpfung, Beschäftigung und Weiterbildung zu erreichen, besteht jedoch weiterhin großer Handlungsbedarf. Daher plante die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2025 die Vorlage eines neuen Aktionsplans und veranlasste dazu eine öffentliche Konsultation, an der sich die AK beteiligte. Sie fordert zur Umsetzung der ESSR einen kohärenten Governance-Rahmen, eine stärkere Integration in den sozialen und ökologischen Umbau sowie konkrete, ambitionierte und rechtsverbindliche Maßnahmen.
Übergeordnete Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung der ESSR
Bisher fehlt es an einem kohärenten und koordinierten Governance-Rahmen, mit dem systematisch auf die Erreichung der sozialen EU-2030-Ziele und die generelle Umsetzung der ESSR hingearbeitet wird. Im EU-Primärrecht sollte ein soziales Fortschrittsprotokoll verankert werden, um die Priorisierung der sozialen Grundrechte sicherzustellen, so die AK. Außerdem sollte ein Ziel zur Qualität der Arbeitsplätze und ein Zielwert zur Senkung des Anteils an Personen mit maximal Pflichtabschlüssen in die sozialen EU-2030-Kernziele aufgenommen werden.
Um die Umsetzung der ESSR voranzutreiben, bedarf es ausreichender Finanzierung, die derzeit nicht gegeben ist. Grundsätzlich sind auch dauerhaft gesicherte Finanzierungsinstrumente notwendig statt Einzelmaßnahmen mit eingeschränktem Anwendungsbereich. Der soziale und ökologische Umbau muss durch öffentliche Investitionen erfolgen. Dafür sind zusätzliche Investitionen von mindestens 1 % des EU-Wirtschaftsoutputs pro Jahr erforderlich. In diesem Zusammenhang ist ein gemeinsam durch Eurobonds finanzierter EU-Investitionsfonds als angemessenes Nachfolgeinstrument der dieses Jahr auslaufenden Aufbau- und Resilienzfazilität sinnvoll. Insgesamt muss im Europäischen Semester ein stärkerer Fokus auf die ESSR und den neuen Aktionsplan gelegt werden. Konkret umfasst die Position der AK zu den 20 Prinzipien der ESSR, die in drei Kapitel gegliedert sind, die folgenden Vorschläge.
Kapitel 1: Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt
Das erste der drei Kapitel der ESSR umfasst Prinzipien betreffend den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Chancengleichheit. Essenziell dafür ist ein breiter Zugang zu Bildung. Im Aktionsplan von 2021 werden dazu zwar quantitative Ziele festgehalten, jedoch keine verbindlichen Maßnahmen für deren Erreichung. Die AK fordert daher konkrete Rechtsansprüche auf Aus- und Weiterbildung, Bildungskarenz, Qualifizierung und Einkommensersatzleistung während der Ausbildung. Im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit bedarf es einerseits der konsequenten Umsetzung bereits bestehender EU-Instrumente, wie Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Lohntransparenz, andererseits der Schaffung zusätzlicher Maßnahmen zur Diskriminierungsbekämpfung und gezielter Förderung benachteiligter Personengruppen. Doch nicht nur für den Berufseinstieg, sondern auch für den Verbleib im Arbeitsmarkt oder einen beruflichen Umstieg müssen Rechte gesichert werden, insbesondere angesichts des fortlaufenden Wandels der Wirtschaft im Zuge der Dekarbonisierung. Eine Just-Transition-Richtlinie muss konkrete soziale Rechte für betroffene Arbeitnehmer:innen enthalten und durch eine Europäische Arbeitsplatzgarantie für Langzeitarbeitslose ergänzt werden.
Kapitel 2: Faire Arbeitsbedingungen
Das zweite Kapitel der ESSR soll faire Arbeitsbedingungen sicherstellen. Die AK fordert hier EU-weite Mindeststandards, etwa in Bezug auf die Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Pflege, zu Arbeits- und Ruhezeiten in Gesundheitsberufen oder Qualitätsstandards für Personenbetreuer:innen. Bezüglich der Löhne und Gehälter sind eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik und die Stärkung der Kollektivvertragssysteme essenziell. Lohnvorschriften müssen kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden. Die europäische Arbeitsbehörde sollte bei Saisonbeschäftigungen, Scheinentsendungen und international verschachtelten Subauftragskonstruktionen die Zusammenarbeit der nationalen Behörden fördern und zudem Kompetenz für Rechtsdurchsetzung erhalten.
Für ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld müssen körperliche und psychische Belastungen durch digitale Technologien in die Regeln zum Schutz von Beschäftigten einbezogen werden. Angesichts der hohen Belastung am Arbeitsplatz und hoher Arbeitslosigkeit sollten Arbeitszeitverkürzung und die faire Verteilung der Arbeit vorangetrieben werden. Zur Stärkung des Datenschutzes ist ein EU-Rechtsrahmen notwendig, um Beschäftigtenrechte und den Schutz der Privatsphäre bei der Anwendung digitaler Technologien zu gewährleisten.
Kapitel 3: Sozialer Schutz und Inklusion
Das dritte Kapitel der ESSR widmet sich dem sozialen Schutz und sozialer Inklusion. Die AK fordert nicht nur Mindeststandards für Arbeitslosenversicherungssysteme, sondern auch eine Richtlinie, die europaweite Mindeststandards für Mindestsicherungssysteme festlegt. Im Bereich der Betreuung und Unterstützung von Kindern verlangt die AK einen Ausbau der Betreuung sowie die Bekämpfung der Kinderarmut durch Mindeststandards und die Europäische Garantie für Kinder. Bei Alterseinkünften und Ruhegehältern fordert die AK ein gut ausgebautes, verlässliches öffentliches Pensionssystem. Die automatische Anpassung des Pensionsalters an die Lebenserwartung ist zudem entschieden abzulehnen. Ebenso ist die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein zentraler Bestandteil sozialer Inklusion. Schließlich sollten in der EU leistbares Wohnen und essenzielle Dienstleistungen für alle gewährleistet werden, was nicht zuletzt auch die Bekämpfung von Energiearmut umfasst.
Weiterführende Links
AK EUROPA Positionspapier: Konsultation zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte
AK EUROPA Studie: Die Soziale Säule und die Zukunft der sozialpolitischen Agenda der EU
AK EUROPA: Quality Jobs Roadmap. Warum eine effektive EU-Agenda zur Stärkung der Qualität der Arbeitsplätze notwendig ist
AK EUROPA: Just Transition Richtlinie: EU-Parlament setzt wichtigen Impuls zur Gestaltung eines gerechten Wandels
AK EUROPA: Stopp der Scheinselbständigkeit - Arbeitsrechte müssen für alle Arbeitnehmer:innen gelten
AK EUROPA: Kampf gegen Armut in der EU. Bericht des EU-Parlaments fordert effektive Maßnahmen
AK EUROPA: Zukunft der Pensionen. Österreichs Umlagesystem ist unschlagbar
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