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ZurückDie Stärkung sozialer Rechte in der EU ist ein wesentliches Ziel, um die Arbeits- und Lebensbedingungen substanziell zu verbessern. Sie ist auch erforderlich, um den sozialen Zielen in den EU-Verträgen gerecht zu werden, und von wesentlicher Bedeutung für das Vertrauen der in der EU lebenden Menschen in die Institutionen der Europäischen Union. Nach der Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) im Jahr 2017 veröffentlichte die EU-Kommission 2021 den ersten Aktionsplan zur Umsetzung der ESSR. Darin legte sie 75 Maßnahmen zur Umsetzung eines sozialeren Europas dar und hielt drei bis 2030 zu erreichende Kernziele zu Beschäftigung, Erwachsenenbildung und Armutsbekämpfung sowie mehrere Unterziele fest.
Zwar wurden in den letzten Jahren mehrere sozialpolitische EU-Rechtsakte auf den Weg gebracht, die Fortschritte in der EU-Gesetzgebung gebracht haben. Dennoch besteht aus Sicht der AK mit Blick auf die Prinzipien der ESSR noch erheblicher Handlungsbedarf. Insbesondere fehlt es an einem kohärenten Governance-Rahmen zur Durchsetzung der ESSR und Erreichung der 2030-Ziele. Die Umsetzung der ESSR muss auch in einen breiteren Rahmen eingebettet sein, um den notwendigen sozialen und ökologischen Umbau zu koordinieren. Dazu zählt ein neuer EU-Investitionsfonds und Reformen in der „Economic Governance“, um Druck auf Sozialbudgets entgegenzuwirken. Weiters braucht es ambitionierte und effektive soziale EU-Mindeststandards und deren konsequente Umsetzung, insbesondere in folgenden Bereichen: Aus- und Weiterbildung, algorithmisches Management, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Geschlechtergleichstellung, „Just Transition“, die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, unfaire Arbeitsvertragsklauseln, Arbeitslosenversicherungs- und Mindestsicherungssysteme, eine europäische Jobgarantie, Gesundheitsberufe und Personenbetreuung sowie öffentliche Auftragsvergabe.
Nikolai Soukup
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