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ZurückAcht Prozent der Haushalte in der EU haben Schwierigkeiten, ihre Wohnung warm zu halten. Daraus wird ersichtlich, dass Energiearmut kein Randthema ist. Die EU-Institutionen sind deshalb gefordert, in der nächsten Wahlperiode wirksame Maßnahmen zu setzen, damit Energie für alle EuropäerInnen zugänglich bleibt.
Die für Verkehr und Energie zuständige Gruppe des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses beschäftigte sich am 5. April 2019 mit zentralen Themen im Rahmen der bevorstehenden EU-Wahlen. Neben dem Verkehr der Zukunft und den Herausforderungen in der digitalen Welt wurde zum Thema Energiearmut eine Aussprache veranstaltet, zu der auch AK EUROPA geladen war, um die Anforderungen aus Sicht der Arbeiterkammer näher zu erläutern.
Energiearmut kein Randthema
Bei Energiearmut handelt es sich nicht um ein Randthema. Aufgrund der Erhebungen von Eurostat wissen wir, dass fast 8 % der Haushalte in Europa Probleme haben, den Wohnraum angemessen warm zu halten. Besonders hoch ist der Anteil in Bulgarien, aber auch in Litauen mit mehr als 25 %.
Auch in Österreich geben die Zahlen zu denken: 117.000 Haushalte sind von Energiearmut betroffen, so die neuesten Zahlen von Statistik Austria. Das entspricht knapp 3 % der Haushalte. Energiearme Haushalte geben 20 % ihres verfügbaren Einkommens dafür aus, um ihre Energierechnungen zu begleichen.
Keine einheitliche Definition
Weder auf nationaler noch auf EU-Ebene gibt es eine verbindliche einheitliche Definition von Energiearmut. Der häufig verwendete Ansatz, dass Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und gleichzeitig überdurchschnittlich hohen Energiekosten m Einkommen darunter zu verstehen sind, greift aber zu kurz. Denn damit werden all jene nicht erfasst, die auf Energie überhaupt verzichten, weil sie Rechnungen nicht begleichen können. Deshalb braucht es auf europäischer Ebene beispielsweise einen Leitfaden, um dem vielschichtigen Phänomen gerecht zu werden.
Positive Ansätze in Österreich
Innerhalb Europas gilt Österreich als Staat, der bereits eine Reihe von Maßnahmen gegen Energiearmut gesetzt hat. Vor allem auch auf Drängen der Arbeiterkammer wurde in den letzten Jahren gesetzlich geregelt, dass Zusatzkosten für Mahnungen sowie Ein- und Abschaltungen bei Strom und Gas gedeckelt sind. Die letzte Mahnung vor Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Strom- und Gasabschaltungen dürfen nicht am Tag vor Feiertagen bzw. Wochenenden erfolgen. Einkommensschwache KundInnen können sich zudem von der Entrichtung von Ökostromförderbeiträgen befreien lassen. Außerdem können sich KundInnen auf die Grundversorgung berufen, wenn sie von einem Strom- oder Gaslieferanten aufgrund zu erwartender Zahlungsschwierigkeiten abgelehnt werden.
Maßnahmen durch die EU gefordert
Im Rahmen des Energiepakets, das 2018 von den Europäischen Institutionen beschlossen wurde, hat sich die Arbeiterkammer erfolgreich dafür eingesetzt, dass Mitgliedstaaten weiterhin Sozialtarife für jene Menschen gewähren können, die von Energiearmut betroffen sind. Dies betrifft jedoch nur den Strombereich, nicht aber Gas oder Fernwärme. Deshalb ist es wichtig, dass in der nächsten Wahlperiode auch bei diesen Energieträgern Maßnahmen gegen Energiearmut gesetzt werden. Außerdem bedarf es verpflichtender Regelungen zur Erhöhung der Energieeffizienz bei Haushalten von energiearmen KundInnen, denn sie können sich keine Effizienzmaßnahmen leisten. Nur wenn die Energieeffizienz – sowohl aus baulicher Sicht als auch in Hinblick auf die Ausstattung der Wohnungen mit Elektrogeräten – erhöht wird, können die betroffenen Menschen unterstützt werden, ihren Energieverbrauch maßgeblich zu senken.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Europäisches Parlament fordert verpflichtende Maßnahmen gegen Energiearmut
Statistik Austria: 3% der österreichischen Haushalte von Energiearmut betroffen