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ZurückIm Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte aus dem Jahr 2021 verankerte die EU-Kommission das Ziel bis 2030, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen zu reduzieren. Dieses Ziel wird aus heutiger Sicht wohl weit verfehlt werden, und nach wie vor fehlt es an einer konkreten Strategie, wie hier eine Verbesserung erzielt werden kann. Im Mai wird die EU-Kommission die erste EU-Armutsbekämpfungs-strategie präsentieren. Auch das EU-Parlament hat kürzlich seinen Initiativbericht dazu vorgelegt und die Kommission zum Handeln aufgefordert.
2017 einigten sich die EU-Institutionen mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) auf Prinzipien in 20 sozial- und arbeitsmarktpolitischen Themenfeldern. Diese umfassen die Bereiche Chancengleichheit und gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion. In den Folgejahren wurden diese Themenfelder auch zur wichtigen Referenz für die Entwicklung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards in der EU. Mit dem Aktionsplan zur ESSR aus 2021 formulierte die Kommission drei Kernziele zur Beschäftigung, Weiterbildung und Armutsbekämpfung. Zudem wurde ein Ziel zur Bekämpfung der Kinderarmut festgelegt, das darauf abzielt, die Zahl der von armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen bis 2030 um fünf Millionen zu verringern. Schon heute ist absehbar, dass das 2030-Ziel zur Armutsbekämpfung – insbesondere auch zur Reduktion der Kinderarmut – deutlich verfehlt wird. Bereits im Mission Letter an Roxana Mînzatu, Vizepräsidentin der EU-Kommission, waren daher die Arbeiten zur ersten Anti-Armuts-Strategie der EU angekündigt. Die Strategie soll nun am 6. Mai 2026 präsentiert werden. Schon im Vorfeld fand eine öffentliche Konsultation statt, in welche sich auch die AK eingebracht hat.
Armut und Armutsgefährdung in Europa
Armut ist ein vielschichtiges Problem mit zahlreichen Ursachen und weitreichenden Auswirkungen. Betroffene verfügen oft nicht über ausreichende Ressourcen, um ein Leben in Würde zu führen. Viele leiden unter psychosozialen Belastungen, gesundheitlichen Problemen und sind Diskriminierung sowie Stigmatisierung ausgesetzt. In der EU sind insbesondere Frauen, junge Erwachsene, Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss und Arbeitslose überproportional häufig armutsgefährdet. Arbeitslosigkeit führt oft in einen Teufelskreis: Sie verursacht Armut, diese erschwert den Zugang zu Weiterbildung und einem Netzwerk, wodurch wiederum der Einstieg in den Arbeitsmarkt erschwert ist.
Im Jahr 2019 waren in Europa rund 95 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Bis 2030 sollte diese Zahl auf rund 80 Millionen reduziert werden. Dieses Ziel wird aber voraussichtlich bei weitem verfehlt werden. Im Jahr 2024 waren nach wie vor 93 Millionen Menschen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, was ungefähr einem Fünftel der Gesamtbevölkerung der EU entspricht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren lag die Zahl sogar bei fast 25 %. Während EU-weit die Zahl der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen bis 2024 wenigstens geringfügig sank, liegt in Österreich der Wert für 2024 mit 1,53 Millionen sogar schlechter als im Ausgangsjahr. Um Kinderarmut zu reduzieren, verabschiedete die EU-Kommission 2021 die Europäische Garantie für Kinder, die den Zugang zu Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum garantieren soll. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen Teil ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in die Bekämpfung von Kinderarmut zu investieren.
EP-Initiativbericht: Forderung nach budgetären Mitteln für Armutsbekämpfung
Am 12. Februar 2026 beschloss das Plenum des EU-Parlaments mit 385 Stimmen bei 141 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen den Initiativbericht zur Armutsbekämpfung. In der Pressekonferenz vor der Abstimmung betonte der Berichterstatter, João Oliveira (Die Linke), die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes, bei dem die Perspektiven der von Armut betroffenen Menschen Gehör finden müssen. Mit seiner Entschließung fordert das EU-Parlament die Kommission auf, in der Anti-Armuts-Strategie Armut als Verletzung der Menschenwürde anzuerkennen und das Ziel vorzugeben, diese bis spätestens 2035 zu beseitigen.
Ein besonderer Fokus soll auf die Bekämpfung der Kinderarmut gelegt werden, wofür das Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro fordert. Zudem sollen die Mitgliedstaaten mindestens
5 % der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für gezielte Maßnahmen gegen Kinderarmut bereitstellen. In Ländern, in denen das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung unter Kindern und Jugendlichen über dem EU-Durchschnitt liegen, sollen es mindestens 10 % sein. Darüber hinaus hebt der Bericht die Bedeutung von Beschäftigung hervor und verweist auf die Notwendigkeit fairer Löhne, gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit, umfassender Betreuungs- und Beratungsangebote sowie eines verbesserten Arbeitnehmer:innenschutzes. Außerdem soll ein universeller Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Wohnen, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Energie und Mobilität gewährleistet werden. Abschließend fordert der Bericht eine stärkere politische Teilhabe von Menschen, die in Armut leben.
Auch die Vizepräsidentin Roxana Mînzatu würdigte in ihrer Rede im Plenum des EU-Parlaments den Initiativbericht als wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Anti-Armuts-Strategie und verwies auf Überschneidungen mit der Arbeit der Kommission zur Armutsbekämpfung. Dabei hob sie fünf zentrale Elemente hervor: (1) die Wahl eines grundrechtsorientierten Ansatzes, (2) den Anspruch, Armut über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu bekämpfen und Generationengerechtigkeit zu fördern, (3) die Kombination eines starken unterstützenden und präventiven Ansatzes, (4) einen systematischen Ansatz, der über die Sozialpolitik hinaus in verschiedene Politikbereiche hineinwirkt, sowie (5) die verstärkte Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur:innen. Am 24.Februar 2026 fand auch ein Implementierungsdialog der Kommission mit Vertreter:innen der Mitgliedstaaten, Regionen, Sozialpartner:innen und Zivilgesellschaft statt.
AK-Forderungen für eine effektive EU-Armutsbekämpfungsstrategie
Damit die EU-Anti-Armuts-Strategie tatsächlich wirksam werden kann, muss sie konkrete Maßnahmen, einschließlich Vorschläge für rechtsverbindliche Richtlinien, enthalten. Die AK fordert eine effektive Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie Maßnahmen zur Stärkung sozialer Rechte. Dabei braucht es EU-Mindeststandards für Systeme der Arbeitslosenversicherung und der Mindestsicherung, eine europäische Jobgarantie für Langzeitarbeitslose sowie eine Just-Transition-Richtlinie zum Schutz von Beschäftigten in der Transformation.
Die AK fordert außerdem einen universellen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und betont hier die Leistbarkeit von Wohnen und Energie. Initiativen zum Ausbau des sozialen Wohnbaus sollten durch EU-Kofinanzierung unterstützt werden, und die Mitgliedstaaten müssen die EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Energiearmut konsequent umsetzen. Um die Finanzierung der Maßnahmen zu gewährleisten, bedarf es einer Reform der Fiskalregeln. Diese führen derzeit zu einer Kürzung bei Sozialausgaben, was im direkten Widerspruch zur Armutsbekämpfung steht. Mittel aus dem ESF+ müssen im neuen EU-Finanzrahmen für soziale Zwecke gesichert bleiben.
Zum Weiterlesen:
AK EUROPA Positionspapier: EU-Anti-Armuts-Strategie
AK EUROPA: Gekommen, um zu bleiben. Die Europäische Säule sozialer Rechte
AK EUROPA: Auf dem Weg zu starken sozialen Mindeststandards für den sozialen Fortschritt in Europa
AK EUROPA: Die Soziale Säule und die Zukunft der sozialpolitischen Agenda in der EU
AK EUROPA: Neuer Schwung für ein soziales Europa
A&W-Blog: Österreichs 2030-Ziele im Rahmen der EU-Sozialpolitik
EU-Parlament: Entschließung zur Entwicklung einer neuen Strategie der EU zur Bekämpfung der Armut
EU-Kommission: Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte