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Am Dienstag, den 7. Juni 2022, haben die EU-Gesetzgeber:innen eine Einigung bei den Verhandlungen zur Richtlinie „Frauen in Aufsichtsräten“ erzielt. Ab 2026 müssen börsennotierte Unternehmen mindestens 40 % Frauen in Aufsichtsräten oder alternativ einen Frauenanteil von 33 % im Durchschnitt für beide Leitungsgremien, sprich Aufsichtsrat und Vorstand, erreichen.