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ZurückAngesichts der immer spürbarer werdenden Auswirkungen der Klimakrise rückt auch die Förderung umweltfreundlichen Konsums auf der EU-Agenda merklich in den Vordergrund. Im Zuge des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission nun zwei weitere Richtlinien vorgeschlagen, um Greenwashing einen Riegel vorzuschieben, nachhaltige Kaufentscheidungen zu unterstützen und das Recht und die Optionen von Verbraucher:innen im Hinblick auf kostengünstige und einfache Reparaturen zu stärken.
Eine hohe Bereitschaft der Konsument:innen, persönlich Verantwortung zu übernehmen und die Rolle eigener Entscheidungen bei der Bekämpfung des Klimawandels anzuerkennen, besteht sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich. Die ersten beiden Maßnahmenpakete zur Kreislaufwirtschaft wurden bereits im März und November 2022 von der EU-Kommission veröffentlicht. Wesentliche Bestandteile des ersten Pakets waren die Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und die Richtlinie zur Stärkung der Rolle der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel. Das zweite Paket enthielt Vorschläge für die Verordnung über die Zertifizierung von CO2-Entnahmen, die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und die Mitteilung über biologisch abbaubare, biobasierte und kompostierbare Kunststoffe. Am 22. März 2023 wurde nun von der EU-Kommission der – eigentlich schon deutlich früher angekündigte – Vorschlag für ein drittes Maßnahmenpaket präsentiert, welches das Recht auf Reparatur und die Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims) umfasst.
Gegen Greenwashing und für die Attraktivierung nachhaltiger Konsumentscheidungen
Die Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims) soll anhand gemeinsamer Kriterien Greenwashing und irreführenden Umweltaussagen vorbeugen. Sie ergänzt den Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel. Dabei werden zusätzlich zum allgemeinen Verbot irreführender Werbung spezifischere Vorschriften für Umweltaussagen festgelegt. Nach einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 waren 53% aller Umweltaussagen innerhalb der EU als vage, irreführend oder unfundiert einzustufen, 40% sogar überhaupt nicht belegt. Durch die neue Richtlinie soll dem rasant wachsenden Dschungel an privaten und öffentlichen Umweltkennzeichnungen Einhalt geboten werden. Um sicherzustellen, dass Informationen für Konsument:innen verlässlich, vergleichbar und überprüfbar sind, richten sich die Vorschriften deshalb nicht nur auf die Belegbarkeit der Aussagen, sondern auch auf deren Kommunikation. Der Vorschlag soll dabei nicht nur für Verbraucher:innen, sondern auch für Unternehmer:innen vorteilhaft sein: Wenn für Konsument:innen klar ersichtlich ist, welche Unternehmen tatsächlich Anstrengungen im Sinne der Umweltfreundlichkeit unternehmen, erhalten diese Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.
Einführung eines Rechts auf Reparatur
Der schon lange angekündigte Vorschlag über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Produkten bezweckt, die Reparierbarkeit und die Wiederverwendung von Produkten während und vor allem auch über die Garantiezeit hinaus zu gewährleisten und einfacher zu gestalten. Die einzige Ausnahme kommt zum Tragen, wenn sich eine Reparatur tatsächlich teurer gestaltet als ein Ersatz des Produkts. Die „Reparatur“ soll durch das neue Paket eine einfache und attraktive Option werden. Vom Vorschlag umfasst ist beispielsweise ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen und eine Matchmaking-Reparaturplattform, die Verbraucher:innen und Reparaturbetriebe online vernetzen soll.
AK fordert weiterhin Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum
Die AK betonte schon bei der Präsentation des ersten Maßnahmenpakets im März 2022, dass die vorgeschlagenen Rechtsakte an manchen Stellen nachgebessert oder konkretisiert werden müssen, um einen fair gestalteten ökologischen Übergang zu gewährleisten. Sie begrüßt in diesem Sinne die Präsentation der beiden neuen, ergänzenden Richtlinien durch die EU-Kommission. Beim Recht auf Reparatur ist jedoch anzumerken, dass das Hauptaugenmerk auf der längeren Haltbarkeit von Produkten bleiben sollte. Wenn nämlich einem vorzeitigen Verschleiß von Produkten entgegengewirkt wird, entstünde in der Mehrzahl der Fälle auch kein Reparaturbedarf. Und um die soziale Verträglichkeit der Vorschriften sicherzustellen, muss aus AK-Sicht im Kern darauf geachtet werden, dass die Entscheidung für nachhaltige Produkte für Verbraucher:innen leistbar ist.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Kreislaufwirtschaft: Konsum ökologisch und gerecht gestalten
AK EUROPA: Paket zur Kreislaufwirtschaft: Nachhaltige Produkte zur Norm machen
AK EUROPA: Neues Kreislaufpaket soll informierte Kaufentscheidungen erleichtern
AK EUROPA: Haltbarkeit von Produkten stärker fördern