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ZurückDer nachhaltigen Gestaltung von Produkten kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es um die Erfüllung der Ziele des Grünen Deals geht. Am 30. März 2022 hat die EU-Kommission dazu ein neues Paket vorgestellt, das nicht nur verbesserte Standards für Produkte setzt, sondern auch den Konsument:innen fundierte Informationen garantieren soll, um umweltfreundliche Kaufentscheidungen treffen zu können und Greenwashing zu vermeiden.
Das jüngste Paket der EU-Kommission zur Kreislaufwirtschaft beinhaltet zwei Mitteilungen sowie Vorschläge zur Änderung von vier Richtlinien bzw Verordnungen, um Produkte auf dem EU-Markt nachhaltiger zu machen und Konsument:innen besser zu informieren: Die Ökodesignrichtlinie, die Richtlinie über Verbraucher:innenrechte, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Bauprodukteverordnung sowie eine Mitteilung über Textilien und eine Mitteilung für nachhaltige Produkte.
Bereits bisher regelt die geltende Ökodesignrichtlinie den Energieverbrauch für bestimmte Produkte sowie deren Kennzeichnung, beispielsweise Kühlschränke, Klimaanlagen oder Fernseher. Mit der nun vorgeschlagenen Novelle der Ökodesignrichtlinie soll das Spektrum an Anforderungen hinsichtlich Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit deutlich erweitert werden. Außerdem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, in dem Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit abrufbar sind, um Konsument:innen bewusste Kaufentscheidungen und Reparaturen zu vereinfachen. Dabei setzt die Richtlinie den Rahmen, dass neue Vorschriften für alle physischen Waren gelten werden – einzig Lebens- bzw Futtermittel oder Arzneimittel sollen ausgenommen bleiben. Die konkrete Umsetzung erfolgt über delegierte Rechtsakte, in denen die EU-Kommission die spezifischen Vorgaben für Produkte bzw Produktgruppen festlegt. Bei der Ausarbeitung konkreter Regeln stehen für die EU-Kommission ua Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen und Farben an erster Stelle.
Die Änderungen zur Richtlinie über Verbraucher:innenrechte soll Händler:innen zusätzlich verpflichten, den Verbraucher:innen Informationen über Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten zur Verfügung zu stellen. Gibt beispielsweise der/die Hersteller:in eines Produkts eine gewerbliche Garantie für eine Lebensdauer von mehr als zwei Jahren, müssen Händler:innen diese Information den Verbraucher:innen weiterleiten. Bei energiebetriebenen Produkten muss darüber informiert werden, wenn Hersteller:innen keine gewerbliche Garantie über eine Lebensdauer ihrer Produkte geben. Ferner müssen Händler:innen auch einschlägige Angaben zur Reparierbarkeit des Produkts oder andere einschlägige Reparaturangaben der Hersteller:innen (zB die Verfügbarkeit von Ersatzteilen) bereitstellen. Bei intelligenten Geräten sowie digitalen Inhalten und Diensten müssen Verbraucher:innen auch über Software-Updates informiert werden.
Anpassungen sollen auch bei der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erfolgen, indem weitere Praktiken in die sogenannte „schwarze Liste“ Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen werden, um Greenwashing zu bekämpfen. Zu diesen Praktiken gehören neben den fehlenden Angaben über lebensdauerbeschränkende Eigenschaften und vagen Aussagen über Umwelteigenschaften (zB „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“) auch die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert noch von Behörden stammt.
Schlussendlich umfasst das Paket eine eigene Mitteilung zum Textilsektor, welcher für ein Zehntel der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist und zu den drei größten Belastungen für Wasser- und Landressourcen zählt. Jährlich werden in Europa im Durchschnitt 11 kg Textilien pro Person weggeworfen. Um diesen Sektor nachhaltiger zu machen, umfasst die Mitteilung eine Reihe von Vorhaben, die von langlebigeren Designanforderungen für Textilien über verpflichtende Mindestanteil von recyceltem Material bis hin zur Vermeidung der Überproduktion reichen. Um die Freisetzung von Mikroplastik zu verhindern, sollen innovative Materialien gefördert werden, wobei die Forschung im Textilbereich generell mit Investitionen unterstützt werden soll. Für die angestrebten kreislauforientierten Geschäftsmodelle sind zudem Ausfuhrbeschränkungen von Textilabfällen in den globalen Süden vorgesehen.
Während der Europäische Konsument:innenschutzverband BEUC das Paket als wichtigen Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und zur Stärkung der Verbraucher:innen begrüßte, zeigte sich die Europäische Gewerkschaft IndustriAll über fehlende soziale Elemente im Rahmen der Textilienstrategie enttäuscht. Die AK wird die Vorschläge genau prüfen und sich bei den weiteren Verhandlungen im EU-Parlament und Rat einbringen, um wichtige Verbesserungen für Konsument:innen und Arbeitnehmer:innen zu erreichen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: AK-Konsumstudie belegt großes Interesse an Nachhaltigkeit
AK EUROPA: Smartphones werden häufiger ersetzt als T-Shirts