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ZurückEnde März 2022 hat die Europäische Kommission das Kreislaufwirtschaftspaket vorgestellt, dessen grundlegendes Ziel eine Transformation des Konsums hin zu längeren Nutzungsdauern ist. Die AK begrüßt die in diesem Paket vorgeschlagenen Rechtsakte, fordert aber gleichzeitig auch die Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für europäische Verbraucher:innen und eine soziale und gerechte Ausgestaltung der neuen Regelungen.
Neben der Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte ist die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel ein wesentlicher Bestandteil des Kreislaufwirtschaftspakets. Trotz der grundsätzlich zu befürwortenden Stoßrichtung bedürfen aus Sicht der AK einige Passagen der Kommissionsvorschläge einer Nachbesserung beziehungsweise Konkretisierung.
Nachhaltige Produkte
Der Vorschlag über die Ökodesign-Verordnung sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle physischen Waren vor. Aus Sicht der AK ist dies ein positiver Schritt, da nicht nur energierelevante, sondern oftmals auch andere Produkte eine hohe ökologische Belastung aufweisen und somit erfasst werden müssen, wie beispielsweise Möbel, Baustoffe oder Sportgeräte/-artikel. Des Weiteren richtet sich der Ökodesign-Fokus nicht mehr ausschließlich auf die Verbesserung der Energieeffizienz, sondern auch andere Produktanforderungen, wie etwa Haltbarkeit oder Reparierbarkeit rücken in den Vordergrund. Neben diesen leistungsbezogenen Anforderungen müssen den Konsument:innen auch ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt werden, um eine wissensbasierte und nachhaltige Kaufentscheidung treffen zu können. Die AK fordert in diesem Zusammenhang verpflichtende Regelungen hinsichtlich der Sichtbarkeit von Informationen auf den jeweiligen Produkten beziehungsweise Verpackungen, damit essentielle Produktinformationen nicht versteckt werden und sie vor dem Kauf gut erkennbar sind. Bei all diesen Punkten ist jedoch zu beachten, dass es sich hier um allgemeine Regelungen handelt und momentan noch keine konkreten Merkmale für bestimmte Produkte vorliegen, weswegen eine abschließende Bewertung noch nicht möglich ist. Um soziale Nachhaltigkeit zu verwirklichen, unterstützt die AK auch die Einführung eines Produktpasses mit zielgruppenspezifischen Informationen, genauso wie den Ansatz eines Verbots der Zerstörung unverkaufter Waren.
Stärkung der Verbraucher:innen
Im zweiten Vorschlag im Rahmen des Pakets zur Stärkung der Verbraucher:innen schlägt die Kommission eine Ausweitung der Informationspflichten vor. Diese sind aus Sicht der AK ein taugliches Mittel, Anreize für Unternehmen zu schaffen, Haltbarkeitsgarantien abzugeben. Durch verpflichtende Informationen auch darüber, wenn ein Unternehmen gerade keine Haltbarkeitsgarantien abgegeben hat, erhöht sich die Wahrnehmbarkeit der Produkte jener Hersteller:innen, die ein solches Versprechen abgegeben haben. Zugleich bieten sich den Konsument:innen somit bessere Vergleichsmöglichkeiten. Eine Beschränkung dieser Negativinformationspflichten auf energiebetriebene Geräte ist vor diesem Hintergrund abzulehnen.
Der Vorschlag umfasst außerdem ein Verbot für allgemein gefasste Umweltaussagen. Diese sollten sich jedoch nicht nur auf Aussagen in Textform, sondern ebenso auf andere Kommunikationsformen beziehen. Um einen wirksamen Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken zu bieten, sollte das Verbot darüber hinaus auf allgemeine Aussagen über soziale Auswirkungen (zB „fair produziert“) ausgeweitet werden, da in diesem Bereich die Täuschungsgefahr ähnlich hoch ist.
Kreislaufwirtschaftspaket allein nicht ausreichend
Die im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets vorgestellten Rechtsakte sind für sich allein genommen nicht ausreichend, um eine ökologische und gerechte Transformation zu erreichen. Eine parallele Anpassung anderer, thematisch verbundener Vorschriften der EU, wird deshalb als notwendig erachtet. Dazu zählen unter anderem die Warenkauf-Richtlinie ebenso wie die Verbandsklage-Richtlinie, um einerseits Gewährleistungsansprüche zu garantieren und andererseits Verbraucher:innenorganisationen die Möglichkeit der Klageerhebung zu geben. Die AK fordert in diesem Zusammenhang die Schaffung eines nachhaltigeren europäischen Gewährleistungsrechts, welches Mindestproduktlebensdauern und längerfristige Software-Aktualisierungen vorsieht.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Paket zur Kreislaufwirtschaft – Nachhaltige Produkte zur Norm machen
AK EUROPA: Neues Kreislaufpaket soll informierte Kaufentscheidungen erleichtern
AK EUROPA: AK-Konsumstudie belegt großes Interesse an Nachhaltigkeit