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Im Zuge der letzten Legislaturperiode verpflichtete sich die EU mit einer Reihe von Rechtsvorhaben dazu, in Lieferketten zum Schutz von Mensch und Umwelt beizutragen. Dazu zählen das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Methan-, Batterie- und Entwaldungsverordnung und die Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Unter dem Vorwand der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wurden einige dieser Rechtsakte seither im Interesse von Industrie- und Wirtschaftsverbänden wieder abgeschwächt. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung – und Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben.