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Mit der Entwaldungsverordnung will die EU dazu beitragen, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren sowie Treibhausgasemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern. Die Verordnung wurde bereits final beschlossen und muss mit 30. Dezember dieses Jahres angewendet werden. Die AK begrüßt die neuen Regeln und fordert eine wirksame Anwendung.