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ZurückDie Arbeitskammer setzt sich seit langem für verbindliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten ein. Mit diesem Verordnungsentwurf über entwaldungsfreie Produkte soll eine spezifisch produktbezogene Sorgfaltspflichtenregelung geschaffen werden. Diese soll sicherstellen, dass die darin gelisteten Produkte nur dann in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden dürfen, wenn sie legal und ohne zur weltweiten Entwaldung beizutragen produziert wurden.
Der vorliegende Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt für einen besseren Schutz von Klima und Umwelt weltweit dar. Dennoch zeigt das Positionspapier von AK EUROPA eine Reihe notwendiger Nachschärfungen auf, damit die inhaltlichen Bestimmungen des Vorschlags bewahrt und gestärkt werden und so den Erwartungen der Bürger:innen gerecht werden. Dies betrifft unter anderem die Erweiterung der Sorgfaltspflichten um auf alle international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte, die unvollständige Liste der erfassten Produkte, die Ausnahmen für KMUs und den Stichtag, ab wann Produkte als „entwaldungsfrei“ gelten.
Julia Wegerer
Kontakt per E-MailPeter Hilpold (Brussels office)
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