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Die neue Verordnung über Batterien und Altbatterien soll dazu dienen, die Europäische Union bei der Erreichung der Klimaziele und beim Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu unterstützen. Batterien sollen über den ganzen Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig, langlebig und sicher sein, sowie mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen werden.

 

Die AK begrüßt den integrativen Ansatz und die hohen Ziele, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf:

 

  • Zweifel betreffen die Binnenmarktkompetenz, die Verordnungsform und überschießende Gestaltungsbefugnisse der Kommission
  • Klarere End-of-Life-Anforderungen sind nötig, und zwar unter Anknüpfung an den allgemeinen Rahmen in der EU-Abfallrahmenrichtlinie
  • Es braucht Nachbesserungen aus KonsumentInnensicht in den Bereichen Mindestlebensdauer, Austauschbarkeit der Batterien, Interoperabilität und KonsumentInneninformation
  • Die Lieferkettenverantwortung ist erfreulich, hat aber viele Schwachstellen
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Werner Hochreiter

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