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ZurückEuropäische Kommission, Rat, und Parlament einigen sich auf Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
„Eine gute Nachricht für Familien in Europa“ und „ein riesiger Schritt hin zu einem sozialeren Europa“, „Familien mit erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen erhalten eine echte Wahlmöglichkeit, um Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren“, mit diesen Statements kommentierte die Kommission die vorläufige Einigung zu Work-Life Balance Richtlinie.
Die vorläufige Einigung umfasst im Wesentlichen folgende vier Maßnahmen:
- Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes von mindestens zehn Tagen. Für den arbeitsrechtlichen Urlaubsanspruch ist keine bestimmte vorherige Beschäftigungsdauer notwendig, für den Anspruch auf Bezahlung des Vaterschaftsurlaubs maximal 6 Monate.
- Anspruch auf Elternurlaub (Karenz) von mindestens vier Monaten. Maximal zwei davon können auf die Partnerin/den Partner übertragen werden. Der Einkommensersatz für die zwei nicht übertragbaren Monate wird von den Mitgliedsstaaten festgelegt.
- Anspruch auf Pflegeurlaub für pflegende Angehörige von fünf Tagen bei Erkrankung eines direkten Verwandten
- Flexible Arbeitszeitregelungen für Eltern mindestens bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, für pflegende Angehörige sowie das Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsausmaß.
Papamonat
Da Österreich bis dato keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Vaterschaftsurlaub in der Gesetzgebung umgesetzt hat, ist diese europäische Maßnahme als positiv zu bewerten. Bedauerlich ist jedoch die kurze Dauer von nur zehn Tagen, die aus Sicht der BAK kaum dazu geeignet scheint, eine Steigerung der Väterbeteiligung zu bewirken. Hierzu braucht es eine längere Dauer. Die AK fordert daher einen Rechtsanspruch auf einen vollständigen „Papamonat“.
Aus Sicht der AK enthält die Work-Life Balance Richtlinie eindeutige Verbesserungen. Die Ankündigung, dass Familien eine „echte Wahlmöglichkeit“ erhalten, um Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren, geht aus den bisher veröffentlichten Dokumenten nicht hervor. So scheint es, dass einige für ArbeitnehmerInnen wesentliche Themen auch nach der Einigung ungelöst bleiben.
Weiterführende Information:
AK Positionspapier: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
AK EUROPA: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
AK EUROPA: Soziale Säule mit konkreten Inhalten füllen
AK EUROPA: Work-Life-Balance: Kommission startet Konsultation der EU-SozialpartnerInnen