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ZurückGroße Konzerne und multinationale Unternehmen haben sich komplizierte länderübergreifende Strukturen aufgebaut, um durch die Ausnutzung unterschiedlicher nationaler Rechtsformen und Regelungen Steuerzahlungen zu vermeiden. Im Rahmen des Steuervermeidungsbekämpfungspakets der EU soll nun auch eine dieser Konstruktionen, namentlich hybride Gestaltungen, genau geregelt werden.
In ihrem Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) hat die OECD 15 Maßnahmen erarbeitet, welche sicher stellen sollen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Damit diese Maßnahmen aber auch greifen, müssen sie von möglichst vielen Staaten gemeinsam umgesetzt werden – die EU arbeitet daher an mehreren Baustellen gleichzeitig, um legale Steuervermeidung unmöglich zu machen.
Einer der Aktionspunkte des OECD Projekts bezieht sich auf die hybriden Gestaltungen von Unternehmen. Gemeint sind damit die rechtlichen Konstruktionen, durch welche multinationale Unternehmen und Konzerne die verschiedenen Steuergebiete und Rechtssysteme ausnutzen, um beispielsweise Ausgaben doppelt steuerlich abzusetzen oder Einnahmen gleich in mehreren Staaten nicht versteuern zu müssen. Hybride Gestaltungen verringern damit die staatlichen Steuereinnahmen und sind die am häufigsten genutzten legalen Steuerschlupflöcher, die es derzeit in der EU gibt. In diesen komplizierten Geflechten sind oft auch Staaten außerhalb der EU involviert – eine wirksame Regelung muss folglich auch diese entsprechend miteinbeziehen. Während der Rat bereits im letzten Sommer eine Steuerbekämpfungsrichtlinie verabschiedet hat, besteht nun dahingehender Nachbesserungsbedarf.
Diese Woche hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) mit eindeutiger Mehrheit einer überarbeiteten Version des ursprünglichen Kommissionsentwurfs zugestimmt. Während die Kommission allerdings noch Ausnahmeregelungen vorgesehen hat, geht der jetzt zugestimmte Bericht hart gegen die noch vorhandenen Lücken vor, um hybride Gestaltungen effizient bekämpfen zu können.
Berichterstatter Olle Ludvigsson (S&D) hält jedoch fest, dass es sich bei diesem Entwurf zwar um einen wichtigen, aber eben nur einzelnen Baustein auf dem Weg in Richtung mehr Steuergerechtigkeit handelt, der gemeinsam mit anderen derzeit auf EU-Ebenen diskutierten Maßnahmen, wie der Neuauflage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und der Umsetzung des Country-by-Country-Reportings angewendet werden muss. Die diskutierten Instrumente stellen aus Sicht der AK sinnvolle Ansätze dar, die jedoch noch weiter gehen müssen – immerhin geht es hier darum, dass Unternehmen und Banken endlich auch ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und einen gerechten Steueranteil abliefern, um so Investitionen in Bildung, Soziales, Gesundheit, den Arbeitsmarkt oder Infrastruktur zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: EU-Richtlinien gegen Steuervermeidung haben Nachbesserungsbedarf
AK EUROPA: Schluss mit Steuervermeidung: Auch wir wollen wissen, wer seine Steuern nicht zahlt!
AK EUROPA: Kampf gegen Steuervermeidung
AK EUROPA Positionspapier zum Country-by-Country-Reporting (CbCR)
OECD: BEPS-Actions (in Englisch)
EP: Der aktuelle Verhandlungsstand der Richtlinie (EU) 2016/1164 (in Englisch)
Oxfam: Opening the vaults: The use of tax havens by Europe's biggest banks (in Englisch)