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Der Kampf gegen Steuervermeidung geht weiter. Nachdem bereits zwei EU-Richtlinien aus 2016 (die so genannte Anti-BEPS-RL und die Änderungen der Geldwäsche-RL) einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten vorschreiben, wird nun auch eine Richtlinie zu öffentlich zugänglichen Ertragsteuerinformationen erarbeitet. Am Montag dieser Woche haben Evelyn Regner und Hugues Bayet als zuständige BerichterstatterInnen der S&D-Fraktion eine verschärfte Form des von der Kommission vorgeschlagenen Textes vorgelegt, der nun im Parlament diskutiert wird.

 

Ziel dieser Richtlinie soll es sein, die länderspezifische Berichterstattung zu vertiefen und die soziale Verantwortung von Unternehmen zu stärken. Sie wiederholt damit die zentrale Forderung früherer Initiativen, dass Unternehmen dort Steuern zahlen sollen, wo Gewinne erwirtschaftet werden. Der jetzt diskutierte Parlamentsentwurf geht darüber noch hinaus: er fordert, dass entsprechende Informationen nicht nur für Steuerbehörden, sondern auch für ArbeitnehmerInnen und die Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Die Kommission schlägt vor, diese Offenlegungspflichten gemäß OECD-BEPS-Vorschriften nur von multinational agierenden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro einzufordern. De facto wären damit aber nur 10 bis 15 Prozent der umsatzstärksten Unternehmen betroffen. Der von Regner und Bayet vorgelegte Entwurf will den Mindestumsatz daher bei 40 Millionen Euro festlegen – ein Schwellenwert, der so auch in der Rechnungslegungs-RL vorgesehen ist und gleichzeitig sicherstellen soll, dass Klein- und Mittelunternehmen, die grenzüberschreitend agieren, nicht von den Offenlegungspflichten betroffen sind. So soll ein faires, effizientes, transparentes und wachstumsfreundliches Berichterstattungssystem geschaffen werden.

 

Im Gegensatz zu dem Kommissionsvorschlag spricht sich der nun im Parlament debattierte Entwurf außerdem dagegen aus, dass nur Unternehmen, die in der EU oder in (zuvor als solche klassifizierten) Steueroasen aktiv sind, ihre Tätigkeiten offenlegen müssen. Vielmehr sollen Informationen dieser multinationalen Unternehmen in jedem Rechtsraum desaggregiert offengelegt werden, um so zu mehr globaler Transparenz und Kontrolle zu führen und etwa auch Ländern im Globalen Süden Steuereinnahmen zu ermöglichen. Ob sich dieser aus ArbeitnehmerInnenperspektive jedenfalls zu begrüßende Entwurf im Parlament durchsetzen kann, bleibt offen. Die vorgeschlagene Senkung des Mindestumsatzes und die Ausdehnung der Berichterstattungspflicht auf alle Staaten, in denen diese Unternehmen tätig sind, sind in der Ausschusssitzung jedenfalls auf einige Gegenstimmen gestoßen.

 

Aus Sicht der AK ist das weitere Vorgehen gegen Steuervermeidung dringend notwendig, denn wenn große Unternehmen ihre Gewinne nicht in dem Land besteuern, wo sie erwirtschaftet werden, entgehen dem Staat Milliarden an Steuergeldern. Doch gerade diese Einnahmen sind notwendig, um in den Arbeitsmarkt, Infrastruktur, aber auch Soziales, Bildung und Gesundheit zu investieren. Die AK hat deswegen gemeinsam mit dem ÖGB und weiteren Verbündeten im Rahmen der Kampagne No to tax havens eine Petition gestartet, die hier unterstützt werden kann.

 

Weiterführende Informationen:

Anti-BEPS-Richtlinie

Änderung der Geldwäsche-Richtlinie

EK: Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen

BAK-Europa: Kampf gegen Steuervermeidung