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Nach den Enthüllungen rund um „Lux-Leaks“ und den „Panama Papers“ und der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht zur Arbeit des zweiten Sonderausschusses für Steuerfragen („Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung“), in dem die Erkenntnisse, Fortschritte und Forderungen zum Kampf gegen Steuervermeidungspraktiken festgehalten werden. Gleichzeitig präsentierte die Kommission eine Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie.

Bericht zur Arbeit des Sonderausschusses

Der Bericht hält fest, dass in den letzten Monaten im Bereich Transparenz, durch die Richtlinien für einen automatischen Informationsaustausch und für eine öffentliche Rechnungsauslegung, Fortschritte erzielt worden sind. Dennoch existieren einige Baustellen, die so schnell wie möglich angegangen werden müssen, wie zum Beispiel die Umsetzung einer gemeinsamen EU-Liste von nicht kooperierende Staaten („Steuerparadiese“), eine gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, ein Register für wirtschaftliche Berechtigte, Maßnahmen gegen Patentboxen und wettbewerbsverzerrende Transferpreise, ein einheitliches Quellensteuerregime, ein Verhaltenskodex für Steuerberatungsunternehmen und ein besserer Schutz für Whistleblower. Des Weiteren kritisieren die Schattenberichterstatter die Vorgehensweise des Rates. Bestimmte Maßnahmen gegen Steuerpraktiken der Kommission wurden an einigen Stellen aufgeweicht oder ganz aus dem ursprünglichen Gesetzesvorschlag entfernt. Damit wurden die Empfehlungen des Parlaments nicht berücksichtigt, die eine Verschärfung der ursprünglichen Richtlinie vorgesehen haben. Seit der Einrichtung des Ausschusses wurden einige VertreterInnen von Banken, multinationale Unternehmen und Staaten zu Anhörungen eingeladen. Zwar gewann man im Laufe dieser Gespräche wichtige Erkenntnisse, doch ausweichende Antworten haben auch neue Fragen aufgeworfen. Der Zugang zu Informationen für die Abgeordneten gestaltete sich schwierig, da ihnen einige Dokumente vorenthalten worden sind.

Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie

Die Kommission hat außerdem ihre ursprüngliche Richtlinie für den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung und Geldwäsche überarbeitet. Diese Richtlinie soll Ende 2016 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und sieht im Bereich „Maßnahmen gegen Steuervermeidung“ die Veröffentlichung von bestimmten Daten der Register wirtschaftlicher EigentümerInnen über Unternehmen und die Verknüpfung dieser Register vor.

Auswirkungen durch Steuervermeidungspraktiken

Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus durch Steuervermeidungspraktiken bis zu 1 Mrd. Euro an Steuern, aber wie eine Studie von ETUC zeigt, nutzen manche multinationale Unternehmen verstärkt Briefkastenfirmen um nicht nur weniger Steuern zahlen zu müssen, sondern auch geringere Löhne und sorgen damit verbunden für schlechtere Arbeitsbedingungen.

Weitere Informationen:

Bericht

Presseaussendung der Kommission zur Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie

ETUC-Studie