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ZurückDer Richtlinienvorschlag 2013/34/EU zu den Ertragsteuerinformationen über internationale Unternehmensgruppen (Country by Country Reporting) wird von der Bundesarbeitskammer (BAK) prinzipiell befürwortet. Um aggressiver Steuerplanung und dem Transfer von Gewinnenin Steueroasenländer besser entgegentreten zu können, sind aus BAK-Sicht jedoch noch folgende Änderungen im Legislativvorschlag notwendig.