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Mit dem Vorschlag zu einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für Unternehmensbesteuerung soll der innereuropäische Steuerwettbewerb reduziert werden.

Am Dienstag, den 25. Oktober, präsentierte die Europäische Kommission ihren erneuten Vorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Nachdem der erste Vorschlag aus dem Jahr 2011 zu einer EU-weiten Vereinheitlichung der Berechnung und Konsolidierung im Rat gescheitert ist, unternahm die Kommission einen erneuten Anlauf für eine faire Besteuerung von europäischen Unternehmen. Der Vorschlag zielt auf jene Großkonzerne ab, die grenzüberschreitend tätig sind. In einem Pressestatement erklärt Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, dass dies ein erfreulicher Schritt für europäische Unternehmen und EU-BürgerInnen ist. Für die Unternehmen werden die grenzüberschreitenden Steuerregelungen vereinheitlicht. Zum Vorteil der EU-BürgerInnen ist die Schließung von Schlupflöchern und damit ein Betrag zur Steuerfluchtbekämpfung.

Der Vorschlag verpflichtet alle multinationalen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio. Euro, also jene, die die einfachste Möglichkeit für aggressive Steuerplanung haben, ihre Bemessungsgrundlage nach einheitlichen Regeln zu berechnen. Allen anderen Unternehmen steht es offen, freiwillig an der GKKB teilzunehmen. Im Gegensatz zum Vorschlag von 2011 wird dieses Mal ein zweistufiges Verfahren verfolgt. In einem ersten Schritt soll die Berechnungsgrundlage der Körperschaftssteuer in allen Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden. In einem zweiten Schritt soll die Konsolidierung eingeführt werden.

Mit der Konsolidierung sollen Unternehmen künftig eine einzige Steuererklärung für all ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in der EU in einem einzigen Mitgliedsstaat abgeben können. Danach werden die Steuereinnahmen mittels eines Wertschöpfungsschlüssels auf die Mitgliedsstaaten verteilt. Damit sollen die Gewinne dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden und fiktive Gewinnverschiebungen über nationale Grenzen unterbunden werden. Zusätzlich soll die asymmetrische Belastung von Eigen- und Fremdkapital korrigiert und steuerpolitische Anreize für Ausgaben in Forschung und Entwicklung gesetzt werden. Unangetastet bleiben dabei die nationalen Körperschaftsteuersätze.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Der Vorschlag der EU-Kommission ist prinzipiell zu begrüßen, vor allem, wenn das beliebige Verschieben von Gewinnen zwischen den Mitgliedsstaaten damit beendet wird. Um dies tatsächlich zu gewährleisten, muss die Konsolidierung, also die ortsunabhängige Berechnung des gesamten Konzerngewinns, so rasch wie möglich umgesetzt werden. Ein fester Zeitplan für eine rasche Umsetzung des zweistufigen Prozesses wäre also von Nöten, um eine Verzögerung durch Partikularinteressen zu unterbinden. Denn ohne die Konsolidierung wäre der Vorschlag recht zahnlos.

Von Seiten der AK ist definitiv noch ein dritter Schritt notwendig, um den Steuerwettbewerb innerhalb des Binnenmarkts einzudämmen: eine Einführung eines EU-weiten Mindeststeuersatzes bei der Körperschaftssteuer. Auch die Abzugsfähigkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen ist kritisch zu betrachten. Besser in diesem Zusammenhang wären wirksame Missbrauchsregelungen, um der Verwendung von Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländern Einhalt zu gebieten.

Mittelfristig sollte die Europäische Union auf eine Harmonisierung von Unternehmensbesteuerung abzielen. Nur so können in einem offenen Binnenmarkt der Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten und aggressive Steueroptimierung unterbunden werden. Zum Nutzen aller EU-BürgerInnen.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur GKKB