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Am 6. Dezember 2018 beschloss der Rechtsausschuss in einer Abstimmung, dass auch Europas KonsumentInnen Sammelklagen einbringen können sollen, wenn sie kollektiv geschädigt wurden. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die die AK ausdrücklich begrüßt. Auch in der Sache der „grenzübergreifenden Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung“ von Unternehmen konnte ein sehr gutes Ergebnis für Europas ArbeitnehmerInnen erzielt werden.