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ZurückAm 6. Dezember 2018 beschloss der Rechtsausschuss in einer Abstimmung, dass auch Europas KonsumentInnen Sammelklagen einbringen können sollen, wenn sie kollektiv geschädigt wurden. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die die AK ausdrücklich begrüßt. Auch in der Sache der „grenzübergreifenden Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung“ von Unternehmen konnte ein sehr gutes Ergebnis für Europas ArbeitnehmerInnen erzielt werden.
Erfreuliche Ergebnisse aus Sicht der AK konnten am 6. Dezember 2018 im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments erzielt werden. Durch den angenommenen Bericht zu den Verbandsklagen soll es nach „Dieselgate“ europäischen KonsumentInnen ermöglicht werden, als Gruppe Klagen gegen eine/n HändlerIn oder UnternehmerIn einzubringen und so nach einer Schädigung zu ihrem Recht zu kommen.
Der Europäische VerbraucherInnenverband BEUC sprach in einer Aussendung über ein starkes Signal, welches vom JURI-Ausschuss gesendet wurde. Die Abgeordneten haben richtig gehandelt, indem sie keine weiteren unnötigen Barrieren für Verbandsklagen aufgestellt haben, und das trotz intensivem Lobbying von UnternehmerInnenseite. Jene EU-Mitgliedsländer, die bereits im Besitz solcher Verbandsklagen sind, würden auch keine Entwicklung hin zu einer „Klageindustrie“, so ein Begriff der UnternehmerInnen, verzeichnen. Die von konservativer Seite eingebrachten Anträge, die darauf abzielten den Anwendungsbereich der Richtlinie zu beschränken, konnte verhindert werden. Verbandsklagen könnten so auch im Bereich der Passagierrechte, des Datenschutzes und Finanzservices eingebracht werden. Änderungsanträge, die „opt-in“-Modelle bei Verbandsklagen festschreiben wollten, wo Geschädigte also aktiv werden müssten, um an der Verbandsklage teilnehmen zu können, wurde ebenfalls nicht angenommen. Die AK tritt allgemein für ein „opt-out“-Verfahren ein, wo geschädigte KonsumentInnen automatisch zu den Verbandsklagen hinzugefügt werden können. Gerade bei geringen Streitwerten ist dieses Modell von Bedeutung, damit das Instrument auch wirkungsvoll sein kann.
Trotz eines grundsätzlich positiven Ergebnisses gibt es im JURI-Bericht auch einige problematische Entwicklungen. Zum Beispiel soll es nach dem abgestimmten JURI-Bericht verpflichtende Merkmale und Funktionsweisen für Verbandsklagen geben, die Verbandsklagensysteme in Mitgliedsstaaten bedrohen könnten. Zusätzlich muss es 50 Geschädigte geben, um überhaupt eine Verbandsklage einbringen zu können. Die AK sprach sich für gar keinen oder zumindest einen wesentlich niedrigeren Schwellenwert von 10 Personen aus. Anfang 2019 könnte das Plenum des Europäischen Parlament das Ausschussergebnis bestätigen und das Trilogmandat erteilen. Daher ist zu hoffen, dass eine gemeinsame Linie im Rat nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird, sondern eine Einigung stattfindet.
Neben dem Thema Verbandsklagen fand eine weitere Abstimmung zum EU-Gesellschaftsrecht statt, die zum großen Erfolg für den von Evelyn Regner (S&D) verfassten Bericht wurde. Unternehmen müssten so z.B. bei Verlagerung des Standorts ihrer Belegschaft wesentlich mehr Mitbestimmungsrechte einräumen als bisher. Nicht nur strengere Kontrollen sollen eingeführt werden, sondern auch Informations- und Konsultationsrechte der Belegschaft als auch Beteiligung, so Regner. Die Gründung von Briefkastenfirmen würde durch die neue Regelung wesentlich erschwert werden. Diese steht im Gegensatz zum Polbud-Urteil des EuGH vom Herbst 2017, das es Unternehmen erlaubt, den Sitz zu wechseln, selbst wenn diese Unternehmen an diesem Standort gar keinen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen. Das erleichtert natürlich auch das Umgehen unerwünschter Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen und anderer nationaler Gesetzgebungen. Aus Sicht der AK stellt der Bericht von MEP Evelyn Regner ein erfreuliches Ergebnis dar, welches eine wesentliche Verbesserung für europäische ArbeitnehmerInnen bedeuten kann.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Ein „fairer Deal“ für Europas KonsumentInnen
AK EUROPA: Unsauberes Lobbying der Industrie gegen Einführung europäischer Verbandsklagen
AK Positionspapier: “New Deal for Consumers”
AK Positionspapier: Gesellschaftsrechts-Paket der Europäischen Kommission (Company Law Package)