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Konkret enthält das Paket zwei Änderungsvorschläge zu der Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (2017/1132): Zum einen den Vorschlag über den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Digitalisierung im Gesellschaftsrecht), zum anderen einen Vorschlag bezüglich grenzüberschreitender Umwandlungen (Satzungssitzverlegung), Verschmelzungen und Spaltungen (Grenzüberschreitende Unternehmensmobilität). Zu den angeführten Richtlinienentwürfen nimmt die BAK wie folgt Stellung.

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Helmut Gahleitner

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