Nachrichten
ZurückDer „New Deal For Consumers“ stand diese Woche gleich mehrmals auf der Tagesordnung des EU-Parlaments. Ein von der S&D-Fraktion organisierter Workshop am 8. Oktober 2018 unter dem Titel „European Collective Redress – Strengthening the Rights of EU Citizens“ brachte nicht nur erhebliche Meinungsunterschiede, sondern auch unsauberes Lobbying der Industrie gegen die Einführung eines neuen Instrumentes der europäischen Verbandsklagen zu Tage.
www.fairdealforconsumers.eu – wen würde man wohl hinter dieser Website vermuten? Eine Website, optisch nicht unähnlich jener des Europäischen VerbraucherInnenverbandes BEUC. Überraschender Weise findet man hier die Information, „nur 13 % der europäischen VerbraucherInnen unterstützen den vorliegenden Vorschlag der Kommission über Verbandsklagen“. Tatsächlich steht hinter der Kampagne „A Fair Deal for Consumers“ (nicht zu verwechseln mit der Kommissionsinitiative „New Deal For Consumers“) das von der American Chamber of Commerce finanzierte „Institute for Legal Reform“.
Dieses unsaubere Lobbying der American Chamber of Commerce kam auch im dieswöchigen Workshop im EU-Parlament zur Sprache. Auch hier meldete sich – unter Vorspiegelung, ein Mitarbeiter der Oxford Universität zu sein – ein Vertreter des „Institute for Legal Reform“ und kritisierte den Kommissionsvorschlag mit deutlichen Worten. Auch seitens der europäischen Wirtschaftsverbände – etwa am Podium der Veranstaltung Heiko Willems, BDI/BDA – wird das Schreckgespenst der Einführung von Sammelklagen nach US-Vorbild an die Wand gemalt, was im vorliegenden Vorschlag jedoch keine Grundlage findet.
Zum eigentlichen Thema des S&D Workshops – nämlich der Stärkung der Rechte der EU BürgerInnen – wies etwa Augusta Maciulevičiūtė (BEUC) darauf hin, dass sich VerbraucherInnenverbände in Europa seit 30 Jahren für das Instrument einer Verbandsklage einsetzen, und dass ein solches vor dem Hintergrund der Skandale wie Volkswagen und Cambridge Analytica überfällig sei. Christopher Patz (European Coalition for Corporate Justice) wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission eigentlich äußerst moderat ausgefallen sei. Wichtig wäre es, nicht nur VerbraucherInnen, sondern auch Umweltschäden und die menschliche Gesundheit zu berücksichtigen. Wiebke Warneck (EGB) ergänzte, dass auch der Rechtszugang für ArbeitnehmerInnen verbessert werden müsse, wenn auch die gegenwärtige Initiative zu Verbandsklagen nicht der geeignete Rechtsakt für dieses Vorhaben sei. Seitens der Kommission (Blanca Rodrgiuez-Galindo) und der beiden S&D-SchattenberichterstatterInnen (MEP Mady Delvaux und MEP Virginie Rozière) wurde der vorgelegte Vorschlag zu Verbandsklagen als ausgewogen erachtet.
Ebenfalls präsentiert wurde diese Woche (10. Oktober 2018) eine vom Rechtsauschusses des Europäischen Parlament erstellte Studie, die einen Überblick über die verschiedenen Rechtssysteme in der EU bietet. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass gerade für grenzübergreifende Verfahren Mechanismen geschaffen werden müssten, um solche Klagen zu vereinfachen. Momentan seien Verbandsklagen über EU-Grenzen hinweg nahezu unmöglich. Die Studie schlägt eine „Hybrid“-Regulierung vor, also eine Harmonisierung in einigen Belangen, aber mit genügend Spielraum für die Mitgliedsstaaten in anderen Belangen. Die Finanzierung der Klagen durch Dritte sollte möglich sein, aber reguliert werden, um Transparenz garantieren zu können und keine Interessenskonflikte zuzulassen.
Zuletzt wurde auch im Binnenmarkt-Ausschuss des EP war die sog. Omnibus-Richtlinie (2. Teil des „New Deal for Consumers“) in dieser Woche Thema. Hier sprachen sich im Sinne der VerbraucherInnen alle Fraktionen wiederholt gegen eine Einschränkung des Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen aus. Die Kommission drückte ihren Willen zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Parlament an allen Änderungsanträgen aus und ließ das Plenum wissen, dass sie intensiv mit dem österreichischen Ratsvorsitz zusammenarbeite, um so bald wie möglich eine fertige Richtlinie vorlegen zu können.
Weiterführende Informationen:
JURI-Studie „Collective redress in the Member States of the European Union“
AK Positionspapier: New Deal for Consumers
AK: Konsumentenrechtlicher Vorschlag der EU „Schritt in richtige Richtung“
AK EUROPA: Kommission will Sammelklagen in Europa wirksamer gestalten
AK EUROPA: KonsumentInnenschutz im digitalen Zeitalter: Der Online-Einkauf auf dem Prüfstand