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ZurückDie Bundesarbeitskammer begrüßt den vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der VerbraucherInneninteressen (COM (2018) 184), der eineeffiziente Rechtsdurchsetzung von VerbraucherInnen zum Ziel hat ausdrücklich. Im Detail bedarf es nach Ansicht der BAK noch einiger Ergänzungen bzw Änderungen.