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ZurückEine erste Hürde hat die geplante EU-Arbeitsbehörde bereits genommen: Vergangene Woche erteilte der Beschäftigungsausschuss des europäischen Parlaments seine Zustimmung für eine gemeinsame Europäische Arbeitsbehörde. Nun liegt es an den MinisterInnen der Mitgliedstaaten, eine Einigung zu finden, damit ein Abschluss noch innerhalb dieser Wahlperiode möglich ist.
Bei der Abstimmung am 20. November 2018 im Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten waren sich die Abgeordneten über die Parteigrenzen hinaus einig, dass eine Europäische Arbeitsbehörde die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Europäerinnen und Europäer verbessern wird. Uneinigkeit herrschte jedoch bei Fragen zur Ausgestaltung, was sich an knappen Abstimmungsergebnissen zeigte. Während manche Abgeordnete aus dem konservativen Lager oftmals die Forderung nach einer Beschränkung des Aufgabenbereichs laut wurde, forderten, sozialdemokratische, linke und grüne Abgeordnete mehr Durchsetzungskompetenzen für die ELA (Abkürzung für „European Labour Authority“).
Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen enthält der Vorschlag, auf den sich der Ausschuss schlussendlich geeinigt hat, in einigen Bereichen Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag. SozialpartnerInnen erhalten ausdrücklich die Befugnis, ihnen bekannte Fälle von vermuteten Rechtsbrüchen, an die Behörde heranzutragen. Auch sollen sie nach dem Vorschlag des Beschäftigungsausschusses (EMPL) stärker in die Verwaltungs- und Leitungsstrukturen eingebunden werden. Auch soll die ELA befugt sein, politische Empfehlungen an die Europäische Kommission zur wirksamen Rechtsdurchsetzung zu formulieren, insbesondere zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Ausbeutung und Steuervermeidung. Außerdem darf sie die Europäische Kommission zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren auffordern.
Im Zuge der Abstimmung wurde auch das Mandat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen erteilt, welches vom Plenum im Dezember noch bestätigt werden muss. Große Verantwortung liegt nun bei den MinisterInnen der Mitgliedsländer, die sich am 6./7. Dezember im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz treffen und die sich ebenfalls einigen müssen, damit die Trilogverhandlungen zügig beginnen können: Eine politische Einigung in Form einer sogenannten Allgemeinen Ausrichtung scheint möglich. Im Vorfeld des Beschäftigungsrats sehen sowohl Mitglieder des Europäische Parlaments als auch der Kommission die Österreichische Ratspräsidentschaft in der Pflicht, das Dossier engagiert zu verhandeln und dieses wichtige Projekt im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte endlich prioritär zu behandeln.
In der Ausschusssitzung des EMPL am 20. November 2018 standen noch weitere wichtige Sozialdossiers zur Abstimmung: Neben der Arbeitsbehörde stimmte der Ausschuss auch über die Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit (sogenannte Verordnung 883) ab. Dort war unter anderem auch die Indexierung der Familienbeihilfe der österreichischen Bundesregierung ein Thema. Die Arbeiterkammer hat sich gegen die Kürzung der Familienbeihilfe ausgesprochen und auch auf die Europarechtswidrigkeit des österreichischen Gesetzes hingewiesen. Im Rahmen der Abstimmung zur Verordnung 883 wurden nun auch Änderungsvorschläge in diese Stoßrichtung eingebracht, die aber im Ausschuss mit großer Mehrheit (75 % dagegen) abgelehnt wurden. Das konservative Lager ist in dieser Frage gespalten, gerade Abgeordnete aus Mittel- und Osteuropa sind gegen eine Indexierungsmöglichkeit für Sozialleistungen, während Abgeordnete aus Österreich und Deutschland für die Indexierung stimmten.
Schließlich stimmte das EU-Parlament noch in einer weiteren Abstimmung über den ArbeitnehmerInnenschutz vor karzinogenen Stoffen ab: Hier wurde im EMPL mit großer Mehrheit der Bericht zur 3. Tranche zur Revision der Karzinogene-RL verabschiedet. Bis auf zwei Enthaltungen stimmten alle Abgeordneten für den Bericht. Gelingt auch hier eine allgemeine Ausrichtung am kommenden Beschäftigungsrat am 6./7. Dezember, könnten bei diesem aus AK-Sicht wichtigen Dossier ebenfalls die Trilogverhandlungen starten.
Weiterführende Informationen:
AK Positionspapier: Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
AK-EUROPA: 1 Jahr Säule Sozialer Rechte: Der Reality Check
AK EUROPA: Gewerkschaftspräsidenen stellen der Ratspräsidentschaft ein schlechtes Zeugnis aus
AK Positionspapier: Änderung der Karzinogenerichtlinie (3. Tranche)
AK Positionspaper: Vorschlag zur Änderung der Verordnung 883/2004