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ZurückDie AK begrüßt grundsätzlich die Aufnahme von weiteren fünf Grenzwerten in die Karzinogene-Richtlinie. Vier der vorgeschlagenen Grenzwerte gehen jedoch weit über ein gerade noch akzeptables Krebsrisiko hinaus: Der Grenzwert für 4,4‘-Methylenbis(2-chloranilin) (MOCA) sowie insbesondere die Grenzwerte für Cadmium, Beryllium und Arsensäure und ihre Salze (und deren anorganische Verbindungen).