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ZurückDie Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt die Initiative zur Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde und grundsätzlich auch den Inhalt des gegenständlichen Vorschlags. Um Sozialbetrug und Lohn- und Sozialdumping sowie Hindernisse bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit noch wirksamer entgegentreten zu können, müsste die Behörde neben den Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben auch mit Durchsetzungsrechten ausgestattetwerden.