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Bis vor zwei Jahren legte die EU-Richtlinie für Karzinogene und Mutagene nur für drei krebserzeugende Arbeitsstoffe verbindliche Grenzwerte fest. In bislang drei Tranchen hat die Europäische Kommission nun Änderungsvorschläge für die Richtlinie vorgelegt: Nachdem die 1. Tranche bereits abgeschlossen und dadurch 13 Grenzwerte für krebserregende Arbeitsstoffe festgelegt wurden, gibt es nun auch bei der 2. Tranche einen Durchbruch: In den Trilog-Verhandlungen am 11. Oktober 2018 einigten sich Rat und EU-Parlament beim lange umstrittenen Thema Dieselmotoremissionen. Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ist bei diesem Thema ein guter Kompromiss zustande gekommen. Darüber hinaus besteht aber noch weitreichender Handlungsbedarf.