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ZurückDer Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments stimmte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Richtlinien zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz ab. Dabei fordert er, die Reduzierung des Energieverbrauchs bis 2030 deutlich zu beschleunigen.
Am 13. Juli 2022 stimmten die Abgeordneten des ITRE-Ausschusses des EU-Parlaments dafür, den Anteil erneuerbarer Energien der EU bis 2030 im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) von derzeit 40 % auf 45 % zu erhöhen. Im Verkehrssektor soll der Einsatz erneuerbarer Energien im selben Zeitraum zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 16 % führen. Erreicht werden soll das durch Verwendung höherer Anteile fortschrittlicher Biokraftstoffe und einer ehrgeizigeren Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, wie zB Wasserstoff. Die AK sieht diese Forderungen jedoch mit Skepsis, da die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe energieintensiv ist und es deutlich effizienter wäre, den dafür notwendigen Strom beispielsweise durch Einsatz von elektrischen Fahrzeugen direkt einzusetzen.
Das neue Ziel für 2030 ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem 40-Prozent-Ziel, welches die EU-Kommission vor einem Jahr im Rahmen des Pakets „Fit for 55“ vorgelegt hatte. Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben sich die EU-Parlamentarier:innen fraktionsübergreifend hinter den Vorschlag gestellt, dieses Ziel auf 45 % anzuheben. Das aktualisierte Ziel steht auch im Einklang mit den am 18. Mai 2022 vorgelegten Plänen der EU-Kommission, die darauf abzielten, alle Importe russischer fossiler Brennstoffe „deutlich vor“ 2030 einzustellen und die Energiewende als Reaktion auf die russische Invasion zu beschleunigen.
Innovationsquoten und Schlüsselfaktor Wasserstoff
Eine der neuen Ideen im Parlamentsbericht besteht darin, die Anzahl der verpflichtenden grenzüberschreitenden Projekte zum Ausbau von Ökostrom auf zwei pro Land zu verdoppeln. EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten jährlichen Stromverbrauch sollen bis 2030 drei Projekte errichten müssen.
Meinungsverschiedenheiten gab es bis zum Schluss im Bereich Wasserstoff, da die politischen Parteien über die Kriterien für die Definition von „grünem“ Wasserstoff gespalten sind. Die Abgeordneten einigten sich schlussendlich darauf, alle Bestimmungen in Bezug auf kohlenstoffarmen Wasserstoff aus der Richtlinie über erneuerbare Energien zu streichen, welcher entweder durch Atomkraft oder aus Erdgas hergestellt wird. Stattdessen soll kohlenstoffarmer Wasserstoff im Rahmen des von der EU-Kommission im Dezember 2021 vorgelegten Gas- und Wasserstoffpakets behandelt werden. Beim Einsatz von Wasserstoff weist die AK darauf hin, dass in Anbetracht der auch in Zukunft geringen verfügbaren Menge an erneuerbarem Wasserstoff im Vergleich zu dessen Einsatzmöglichkeiten dieser jedenfalls dort eingesetzt werden muss, wo es keine Alternativen gibt. Dies ist beispielsweise in der Industrie der Fall, nicht aber bei Pkws oder bei der Raumwärme.
Ambitioniertere Ziele zur Energieeinsparung
In einer separaten Abstimmung des ITRE-Ausschusses zur Energieeffizienzrichtlinie unterstützten die Abgeordneten auch höhere Ziele sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch in der EU. Laut der erzielten Einigung sollen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen, dass der Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % beim Endenergieverbrauch und um 42,5 % beim Primärenergieverbrauch im Vergleich zu den Prognosen des Referenzszenarios 2007 für 2030 gesenkt wird. Das derzeitige EU-Ziel ist eine Verringerung des Energieverbrauchs um 32,5 % im Vergleich zu 2007. Ferner ist vorgesehen, dass die EU-Mitgliedstaaten verbindliche nationale Beiträge festlegen, um diese Ziele zu erreichen. So sollen die Ziele durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren (zB öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Rechenzentren) erreicht werden. Die AK hat bereits in ihrer Stellungnahme zu den beiden Richtlinienentwürfen der EU-Kommission verbindliche nationale Ziele gefordert.
Nächste Schritte
Nachdem die Abgeordneten den Bericht zur RED mit 54 zu 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen und zum EED mit 50 zu 7 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen haben, werden die beiden Dossiers auf der Plenarsitzung des EU-Parlaments vom 12. bis 15. September 2022 in Straßburg zur Abstimmung gestellt, um damit die Trilogverhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission starten zu können.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: „Fit for 55“-Paket IV: Richtlinie über Erneuerbare Energien
AK EUROPA: „Fit for 55“ Paket III: Energieeffizienzrichtlinie
AK EUROPA: Gas- und Atomkraft als nachhaltige Technologien – EU-Parlament verabsäumt Veto