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ZurückAls Reaktion auf die immer noch extrem hohen und volatilen Energiepreise stellte die EU-Kommission zusätzliche kurzfristige Eingriffsmaßnahmen in den Markt vor. Die AK begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen, und es liegt nun an den Mitgliedstaaten, diese aufzugreifen und möglichst rasch umzusetzen. Insbesondere sollte – nach dem Vorbild von Spanien und Portugal – EU-weit ein Preisdeckel für stromerzeugende Gaskraftwerke eingeführt werden. Ein solcher würde den Strompreis deutlich senken und die gesamte Volkswirtschaft entlasten.
Mit der am 18. Mai 2022 vorgelegten Mitteilung zu kurzfristigen Energiemarktinterventionen und langfristigen Verbesserungen der Strommarktgestaltung präsentierte die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Energiepreise sowie zur Bewältigung möglicher Gaslieferunterbrechungen aus Russland. Darüber hinaus soll der Strommarkt resilienter gegenüber Preisschocks gestaltet sowie Verbraucher:innen geschützt und mit leistbarem Strom versorgt werden. Bei dieser Mitteilung handelt es sich um die dritte Toolbox, die die EU-Kommission vorgestellt hat und die wichtige Möglichkeiten zur Abfederung der hohen Energiepreise umfassen. Die erste erfolgte im Oktober 2021, die zweite im März 2022.
Kurzfristige Interventionsmaßnahmen auf den Gas- und Strommärkten
Zu den von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmen im Bereich der Gasmärkte zählt insbesondere die Möglichkeit für EU-Mitgliedstaaten, die Regulierung der Endverbraucherpreise vorübergehend auf Haushalte und Industrie anzuwenden. Die Maßnahmen können in weiterer Folge auch auf den Strommärkten angewandt werden und nicht nur für Haushalte, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen reguliert werden. Bisher geltende zeitliche Befristungen wurden aufgehoben. So ist etwa die Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne (sog. „Windfall Profits“) und deren Umverteilung an Verbraucher:innen auch nach dem 30. Juni 2022 möglich. Eine Obergrenze von Gaspreisen für Gaskraftwerke, um den Strompreis zu senken, soll unter bestimmten Bedingungen für Regionen mit begrenzter Verbindungskapazität möglich sein. Bei einer weiteren Zuspitzung der Situation ist aber auch eine EU-weite Umsetzung möglich.
Für den Fall einer vollständigen Unterbrechung russischer Gaslieferungen fordert die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten zur Aktualisierung ihrer Notfallpläne auf. In diesem Zusammenhang möchte die EU-Kommission die Erstellung eines koordinierten EU-Plans zur Verringerung der Nachfrage mit präventiven freiwilligen Begrenzungsmaßnahmen erleichtern. So könnten weniger betroffene EU-Mitgliedstaaten ihre Gasnachfrage zugunsten der stärker betroffenen Mitgliedstaaten verringern.
AK fordert Entkoppelung der Gaspreise von den Strompreisen
Die AK begrüßt die vorgestellten Maßnahmen der EU-Kommission und fordert EU-weit oder zumindest gemeinsam für Österreich und Deutschland die Einführung eines Gaspreisdeckels nach spanisch-portugiesischem Vorbild. Obwohl fast 80 % des österreichischen Stroms aus erneuerbaren Energien kommt, schlagen sich die aktuell extrem hohen Gaspreise direkt in den Strompreisen wieder mit entsprechend gravierenden Auswirkungen für Gas- und Stromkund:innen. Nach Ansicht der AK muss dieser Zusammenhang durchbrochen werden, um die Stromverbraucher:innen nachhaltig zu entlasten. Nach dem Vorbild Spaniens und Portugals gilt es daher, rasch einen Gaspreisdeckel für stromerzeugende Gaskraftwerke einzuführen, um den Strompreis zu senken. Beide Länder deckeln den Gaspreis für Gaskraftwerke von derzeit über 200 Euro pro MWh auf zunächst 40 Euro pro MWh und später 50 Euro pro MWh. Dies führt dazu, dass der Strompreis auf rund 100 Euro pro MWh sinkt. Entsprechend stark wären die positiven Auswirkungen der gesunkenen Strompreise für private Haushalte, Gewerbekunden, aber auch für die energieintensive Industrie. Niedrigere Strompreise würden auch sicherstellen, dass sich Investitionen in Wärmepumpen, Elektroautos, oder die Erzeugung von grünem Wasserstoff lohnen und der elektrische Schienenverkehr konkurrenzfähig bleibt. Dennoch bleibt der Strompreis hoch genug, um ausreichend Anreize für Investitionen in Erneuerbare Energie zu schaffen – auch ohne Förderungen. Der finanzielle Aufwand wäre relativ gering, denn der Gaspreisdeckel müsste nur für eine kleine Anzahl preisbestimmender Gaskraftwerke eingeführt werden. Die Kosten dafür könnten durch eine Sondersteuer finanziert werden, die jene Unternehmen betreffen soll, die weiterhin hohe krisenbedingte Übergewinne erzielen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Hohe Energiepreise – Kommission präsentiert Maßnahmenkatalog
AK EUROPA: EU-Gasmarkt – Wasserstoff gezielt einsetzen!
AK EUROPA Positionspapier: Verordnung und Richtlinien zum Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt
AK EUROPA Positionspapier: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden