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Im Dezember 2021 präsentierte die EU-Kommission neue Vorschläge im Rahmen des „Fit for 55“-Paketes, mit denen die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 reduziert werden sollen. Zwei dieser Vorschläge sollen den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt neu regeln. Die AK begrüßt die Vorschläge, insbesondere den darin vorgesehenen Ausbau der Konsument:innenrechte. Wenn es um den Einsatz von Wasserstoff geht, soll dieser vor allem dort erfolgen, wo es keine Alternativen für die Dekarbonisierung gibt.