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Der Vorschlag der EU-Kommission, Erdgas und Kernenergie unter Auflagen als "grün" zu klassifizieren, um privaten Investoren eine Orientierungshilfe am Finanzmarkt zu geben, stieß in den letzten Monaten auf viel Widerstand. Doch das EU-Parlament legte bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 dagegen kein Veto ein. Damit gelten laut der Taxonomie-Verordnung Investitionen in Gas und Atomenergie ab Januar 2023 als nachhaltig, wenn sie Auflagen erfüllen.