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ZurückZu Beginn der neuen EU-Wahlperiode hat die Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen eine Reihe von Initiativen im Bereich der Digitalisierung angekündigt. Bis Ende des Jahres 2020 wird sie unter anderem einen Vorschlag zur Überarbeitung der rechtlichen Regeln bei wirtschaftlichen Aktivitäten auf Online-Plattformen präsentieren. Für die derzeit laufende Konsultation stellt die AK ein Tool zur Verfügung, um PlattformarbeiterInnen die Teilnahme daran zu erleichtern.
Veraltete Regelungen
Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen zur digitalen Welt gibt es einen enormen Aufholbedarf – das hat auch die Europäische Kommission erkannt. Bislang gibt es in erster Linie die e-Commerce-Richtlinie, die aber bereits 20 Jahre alt ist und damit aus einer Zeit stammt, in der Online-Plattformen noch keine relevante Rolle einnahmen. Die veralteten Regelungen bringen vor allem den digitalen Konzernen Vorteile. Für alle anderen AkteurInnen wirken sich die Lücken in der EU-Gesetzgebung jedoch zunehmen negativ aus. Die AK hat bereits in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten nachdrücklich auf die prekäre Arbeitssituation der Beschäftigten in der Digitalwirtschaft hingewiesen und zudem auf weitere Problemfelder, die zu einem unfairen Wettbewerb führen, aufmerksam gemacht.
Reformbedarf bei ArbeitnehmerInnen- und VerbraucherInnenschutz
Gerade was die Beschäftigten der Digitalwirtschaft betrifft, fehlt es oft an rechtlich verbindlichen Bestimmungen bezüglich Lohn, Arbeitszeit sowie ArbeitnehmerInnenschutz. Sie arbeiten offiziell als Selbstständige, obwohl alle Kriterien für eine unselbständige Beschäftigung erfüllt sind.
Neben dem Problem der Scheinselbstständigkeit gibt es auch im VerbraucherInnenbereich viel Reformbedarf: So fehlen Regelungen bei der Onlinewerbung und die Rankings, nach denen Unternehmen mit ihren Produkten angezeigt werden, sind häufig nicht nachvollziehbar. Es finden sich zahlreiche unseriöse und betrügerische Angebote im Internet, zu denen es bislang kaum eine Handhabe gibt. Unfairer Wettbewerb spielt ebenso eine große Rolle, beispielsweise die Umgehung von Gewinnsteuerzahlungen und anderer Abgaben. Begrüßenswert ist daher der Vorschlag den Anwendungsbereich der EU-Steuertransparenzregeln durch das im Juli präsentierte Steuerpaket auf digitale Plattformen auszuweiten.
Konsultation mit Fragen an Online-Beschäftigte
Ende des Jahres soll ein Vorschlag für ein neues Gesetz über digitale Dienstleistungen veröffentlicht werden. Bereits jetzt läuft eine öffentliche Konsultation dazu. An dieser hat die AK bereits teilgenommen, die Antworten sind für alle Interessierten auf der Internetseite von AK EUROPA abrufbar. Die AK geht dabei auch auf Themen wie die Verschiebung von Gewinnen in Länder mit Niedrigsteuersätzen ein, die den Digitalkonzernen unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen, in den Fragen der Konsultation aber nicht erwähnt werden.
Ein Abschnitt der Befragung befasst sich insbesondere mit den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Digitalwirtschaft. Teilweise richten sich die Fragen sogar ausschließlich an die Online-Arbeitskräfte. Einerseits ist dies begrüßenswert, andererseits haben die allermeisten Beschäftigten jedoch keine Erfahrung mit der Beantwortung von EU-Konsultationen.
AK stellt Ausfüllhilfe zur Verfügung
Die Arbeiterkammer hat daher eine eigene Website eingerichtet, die den ArbeitnehmerInnen der Online-Plattformen beim Ausfüllen des Fragebogens behilflich sein soll. Unter https://policyhack.eu findet sich eine eigene Anleitung. Zudem hat die AK kostenlose Workshops abgehalten, um die Online-Beschäftigten persönlich unterstützen zu können.
Obwohl die Konsultation die Arbeitsbedingungen der Online-Arbeitskräfte aufgreift, spielen sie in den Vorarbeiten zu dem Gesetz über die digitalen Dienstleistungen leider nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sich so viele Betroffene wie möglich an der Konsultation beteiligen, denn: Wie die geplanten Gesetzesvorschläge letztlich konkret aussehen werden, hängt auch vom Umfang der Beteiligung an der Konsultation und den gegebenen Antworten ab. Ende des Jahres soll jedenfalls schon ein Gesetzesvorschlag zu digitalen Dienstleistungen veröffentlicht werden, nächstes Jahr soll eine Initiative zu den Arbeitsbedingungen der PlattformarbeiterInnen folgen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Plattformarbeit: digital und prekär
AK EUROPA: Rechtsakt zu digitalen Diensten nimmt Formen an
AK: #policyhack Plattformarbeit
AK EUROPA: Initiativbericht des Europäischen Parlaments zum Gesetz über digitale Dienstleistungen
A&W Blog: Digital Services Act: Die Regulierung der Datenökonomie ist eröffnet