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ZurückDen von der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2020 angekündigten Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienstleistungen, erachtet die Arbeiterkammer (AK) für dringend notwendig. Die AK begrüßt es daher ausdrücklich, dass sich das Europäische Parlament bereits jetzt mit der Frage befasst, welche Aspekte in diesem geplanten Gesetz enthalten sein sollten.
Aus Sicht der AK benötigt es einen zeitgemäßen Rechtsakt, der den beschäftigungspolitischen, sozialen, konsumentInnenschutzrechtlichen, steuerlichen und wettbewerbspolitischen Herausforderungen der digitalen Welt gerecht wird. Ein fairer Wettbewerb sollte ebenso gewährleistet werden wie die Gültigkeit des Bestimmungslandprinzips, um einen ruinösen europäischen Standortwettlauf zu vermeiden. Dies beinhaltet insbesondere auch gegen die Prekarisierung der Beschäftigten in der Branche vorzugehen und die Umgehung von Steuer- und Abgabepflichten zu unterbinden.
Zur Stärkung des VerbraucherInnenschutzes fordert die AK:
- Transparenzvorschriften für Rankings
- Einheitliche Regulierung von Onlinewerbung
- Gültigkeit guter Regulierungsansätze der VO „plattform to business“ auch für VerbraucherInnen
- Netzneutralität auf Plattformebene
- Bekämpfung von Cybercrime durch mehr Plattformverantwortung
- Beibehaltung von Art 15 der e-Commerce RL
- Detaillierte Regeln für „notice and take down“
Um einen fairen Wettbewerb und die proaktive Festlegung der „Spielregeln“ auf zwei- bzw. mehrseitige Märkte zu gewährleisten, sind sektorspezifische ex-ante Regelungen für marktdominante Internetplattformen dringend erforderlich. Hier müssen umgehend entsprechende Regulierungsbehörden auf europäischer und nationaler Ebene geschaffen werden, die eine ex-ante Aufsicht vornehmen. Ex-ante Regelungen braucht es zudem im Rahmen der Entwicklung Digitaler Innovationszentren und Künstlicher Intelligenz. Außerdem erforderlich ist die Einrichtung von Streitbeilegungsmechanismen.

Frank Ey
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