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ZurückDie Kommission stellte am 15. Juni 2020 ein neues Steuerpaket vor. Am selben Tag wurde ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union verkündet, welches den bereits bekannten steuerlichen Regelungsbedarf nochmals verdeutlicht.
Mit dem am 15. Juli 2020 präsentierten Steuerpaket soll die Steuerpolitik der EU wieder neuen Wind bekommen und die wirtschaftliche Erholung unterstützt werden. Weitere Maßnahmen, wie etwa ein Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung und Vorschläge, wie die Steuerpolitik einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 leisten kann, werden noch folgen. Das aus drei Initiativen bestehende Steuerpaket wurde von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni vorgestellt.
EuG Urteil Apple/Irland vs Europäische Kommission
In ihrer Entscheidung von 2016 argumentierte die EU-Kommission, dass Irland Apple illegale Beihilfen gewähre, indem es den Großteil der weltweiten Gewinne, die über Irland geleitet wurden, nicht besteuere. Apple sollte Irland daher 13 Milliarden Euro an nicht bezahlten Steuern nachzahlen. Sowohl Irland als auch Apple klagten die Kommission wegen dieser Entscheidung. Das EuG sprach sich nun in seinem Urteil zugunsten von Irland und Apple aus. Margrethe Vestager kündigte in einem Statement an: „Die Kommission wird weiterhin aggressive Steuerplanungsmaßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften prüfen, um zu beurteilen, ob sie zu illegalen staatlichen Beihilfen führen. Gleichzeitig muss die Durchsetzung staatlicher Beihilfen Hand in Hand gehen mit einer Änderung der Unternehmensphilosophie und der richtigen Gesetzgebung, um Schlupflöcher zu schließen und Transparenz zu gewährleisten.“
Initiative 1: Steuer-Aktionsplan
Die Kommission schlägt im Rahmen eines Steuer-Aktionsplans die Einführung von 25 Maßnahmen vor. Diese sollen bürokratische Hürden abbauen und damit das Steuersystem für „ehrliche SteuerzahlerInnen“ vereinfachen. Mitgliedstaaten sollen dabei unterstützt werden, Steuerbetrug durch die Ausschöpfung des Potentials von Daten und neuer Technologien effektiver zu bekämpfen und für eine stärkere Einhaltung der bereits existierenden Vorschriften zu sorgen.
Initiative 2: Vorschlag für eine verbesserte Verwaltungszusammenarbeit
Mit einer Richtlinien-Änderung soll der Informationsstand und die Verwaltungszusammenarbeit in der EU verbessert werden. Durch die Änderungen soll zudem der Anwendungsbereich der EU-Steuertransparenz auf digitale Plattformen ausgeweitet werden. Mit diesem Vorschlag möchte die Kommission der gesteigerten Nutzung von digitalen Plattformen gerecht werden und führt eine Meldepflicht für diese ein.
Initiative 3: Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich
Die Förderung einer gerechten Besteuerung und eines fairen Steuerwettbewerbs steht auf EU- und auf internationaler Ebene im Fokus. Die Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich setzt sich mit einer Reform und der Verbesserung der Effektivität der „Verhaltensregeln zur Unternehmensbesteuerung“ (Code of Conduct on Business Taxation) auseinander. Der Anwendungsbereich der Verhaltensregeln soll unter anderem so ausgestaltet werden, dass allen Gefährdungen eines fairen Steuerwettbewerbs entgegengewirkt werden soll. Praktiken, wie die Nutzung der Vergabe von Staatsbürgerschaften in Form von „Golden Visa“ sollen unterbunden werden. Denn diese führen oft zu einem unfairen Anwerben von Individuen und Unternehmen und gehen mit einem erhöhten Risiko von Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung einher. Auch eine – zum letzten Mal im Februar 2020 durchgeführte – Aktualisierung der EU-Liste von nicht-kooperativen Drittstaaten wird angestrebt.
Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen
Während mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen immer noch zu großen Summen in europäische und internationale Steueroasen verschoben werden, erschwert das Prinzip der Einstimmigkeit bei Steuerangelegenheiten ein Vorankommen. Damit nicht einzelne, kleine Staaten länger Pläne für mehr Steuergerechtigkeit und den Kampf gegen Steuerflucht blockieren können, plant die Kommission die Überprüfung des Art. 116 AEUV. Auf der Grundlage von diesem könnten Maßnahmen ergriffen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen. Auch Paul Tang, Abgeordneter der S&D Fraktion und zukünftiger Leiter des im Juni gegründeten Unterausschusses zu Steuerangelegenheiten, begrüßte dies laut der Financial Times:
“Artikel 116 ins Spiel zu bringen, könnte unlautere Praktiken in EU-Steueroasen stoppen. Es ist ein Wettlauf nach unten, von dem einige wenige auf Kosten der anderen profitieren.”
Position der AK
Aus Sicht der AK geht das Steuerpaket in die richtige Richtung, hätte aber ambitionierter ausfallen sollen. Jährlich entgehen laut des TAX3 Sonderausschussbericht der EU 825 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehungen. Um tatsächlich effektiv für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, braucht es rasch weitere Maßnahmen. Denn der Weg aus der Krise sollte ein steuergerechter sein, der mit dem Austrocknen von Steuersümpfen und dem Stopfen von Regulierungslücken einhergeht.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Europaparlament gibt grünes Licht für Steuerausschuss