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In der letzten Legislaturperiode verpflichtete sich die EU mit einer Reihe von Gesetzen dazu, in Lieferketten zum Schutz von Mensch und Umwelt beizutragen. Dazu zählen das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Methan-, Batterie- und Entwaldungsverordnung und die Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Doch schon bald nach der Verabschiedung dieser Gesetze wurden Stimmen laut, die eine Abschwächung einzelner Bestimmungen forderten. Der Artikel gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung und über Abweichungen von den ursprünglichen Vorhaben.