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ZurückAm 19. November 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihren strategischen Plan für die europäische Verbraucher:innenpolitik der nächsten fünf Jahre. Der Plan soll die wesentlichen Initiativen der aktuellen Legislaturperiode zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Vertiefung des Binnenmarkts ergänzen. Bei den Prioritäten und Maßnahmen wird ein besonderes Augenmerk auf ein hohes Schutzniveau für europäische Konsument:innen gelegt.
Die neue Agenda baut auf der Verbraucheragenda von 2020 auf und verstärkt jene Schwerpunkte, die auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre an Bedeutung gewonnen haben. Dazu zählen nicht zuletzt die steigenden Lebenshaltungskosten und die sich dynamisch verändernden Konsumpraktiken, bei denen Online-Marktplätze eine immer bedeutendere Rolle spielen. Der Veröffentlichung der vorliegenden strategischen Vision ging ein längerer Diskussionsprozess voraus, im zweiten Quartal 2025 wurde schließlich eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Darin wurden die wichtigsten Prioritäten der EU-Kommission zur konsument:innenpolitischen Einhegung der Binnenmarktstrategie und des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit von wesentlichen Stakeholdergruppen bestätigt.
Würdigung und Schutz der Verbraucher:innen im Binnenmarkt
Bei einer streng nachfragseitigen Betrachtung sind die Verbraucher:innen die tragende Säule des EU-Binnenmarkts. So weist die EU-Kommission unter Berufung auf Daten von Eurostat darauf hin, dass die Konsumausgaben der rund 450 Millionen EU-Bürger:innen mehr als 51 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Angesichts dessen sind Vertrauen in den Binnenmarkt und ein hohes Schutzniveau hohe Güter, die immer wieder neu verhandelt werden müssen. Sie erfordern klare Rechte, deren wirksame Durchsetzung und das Gefühl, dass die Märkte weitestgehend sozial gerecht gestaltet werden. Dies betrifft in zunehmendem Maße auch kleine Gewerbetreibende, die sich unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen aus Drittstaaten gegenübersehen.
Die Verbraucheragenda 2030 im Überblick
Vor diesem Hintergrund definiert die Verbraucheragenda 2030 vier Schwerpunkthemen: Erstens sollen im Sinne der Vertiefung des Binnenmarkts Barrieren grenzüberschreitenden Konsums sowohl im Interesse der Konsument:innen als auch der Unternehmen beseitigt werden. Dabei steht neben einer Überprüfung der Geoblocking-Verordnung und der Bekämpfung ungerechtfertigter regionaler Angebotsbeschränkungen auch die Verbesserung grenzüberschreitender Mobilitätsdienste (u.a. einheitliche Buchungs- und Ticketdienste, Überarbeitung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) und des Zugangs zu grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen auf dem Programm. Zweitens möchte die Kommission den Verbraucher:innenschutz im Internet vorantreiben, insbesondere durch ein Gesetz über digitale Fairness, das auch den Schutz von Kindern im Internet und vor Online-Betrug erheblich verbessern soll.
Drittens geht es weiterhin um die Förderung nachhaltigen Konsums, unter anderem indem die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze unterstützt. Zu den geplanten Maßnahmen zählen eine harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie und eine Online-Plattform für Reparaturen. Die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch den Austausch über Best Practices (Rückgabe alter Produkte, Second-Hand-Märkte, Product-as-a-Service) vorantreiben. Schließlich geht es um die wirksame Durchsetzung und Rechtschutz. Bereits nächstes Jahr soll die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz überarbeitet werden. Zur Verbesserung der Produktkonformität ist zudem die Einrichtung einer EU-Marktüberwachungsbehörde angedacht.
Eine erste Bewertung aus Sicht der Konsument:innen
Die neue Verbraucheragenda wurde von langer Hand vorbereitet. Entsprechend positiv fällt die Bewertung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) aus. Europa könne auf seine Standards im Konsument:innenschutz stolz sein, zu Recht würden auch weiterhin hohe Maßstäbe gesetzt. Angesichts der Prioritäten in der neuen Legislaturperiode müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Vereinfachungsbemühungen der EU-Kommission nicht auf Kosten der Verbraucher:innen gehen.
Karolina Wojtal, Co-Direktorin und Pressesprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, betont, dass trotz des ambitionierten Programms in manchen Bereichen auch weitergehende Schritte nötig sein werden, unter anderem bei Verstößen auf Online-Plattformen. Und Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament, gibt zu bedenken: „Die neue EU-Verbraucheragenda setzt mit dem Update des hohen Verbraucherschutzes für die Online-Welt und der Förderungen nachhaltigen Konsums die richtigen Schwerpunkte. Viele neue Gesetzesinitiativen enthält sie jedoch nicht.“
Weiterführende Informationen:
EU-Kommission: Kommission stellt Verbraucheragenda 2030 vor
EU-Kommission: Verbraucheragenda 2030 und Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt
BEUC: European Commission unveils new five-year roadmap to improve consumer conditions in the EU (nur Englisch)
BEUC: BEUC’s view on the Consumer Agenda 2025-2030 (nur Englisch)
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Positionspapier EU-Verbraucheragenda 2023
AK EUROPA: „Weit mehr als ein Markt“. Niemand zurücklassen im Binnenmarkt
AK EUROPA: Neue VerbraucherInnen-Agenda der Kommission