Nachrichten
ZurückNachhaltiger Konsum und die Förderung der Kreislaufwirtschaft spielen im grünen Übergang eine wichtige Rolle. Auf EU-Ebene gab es daher in der letzten Legislaturperiode einige Gesetzesinitiativen, um Greenwashing zu bekämpfen, nachhaltiges Produktdesign zu fördern und den Zugang zu Reparaturen zu erleichtern. Sie sollen Verbraucher:innen auch dabei unterstützen, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen. Am 23. April wurden die Ökodesign-Verordnung und die Richtlinie über das Recht auf Reparatur mit großer Mehrheit im EU-Parlament angenommen.
Mit der Ökodesign-Verordnung sollen Konsumgüter schon bei der Herstellung umweltfreundlicher werden. Die gesetzlichen Vorgaben zielen darauf ab, Produkte langlebiger, reparaturfreundlicher und recyclingfähiger zu machen. Damit sollen nachhaltige Produkte in der EU zur Norm werden. Für einen langfristig nachhaltigen Konsum ist die für alle Konsument:innen zugängliche Reparierbarkeit von Produkten ebenso wichtig wie deren Haltbarkeit und Langlebigkeit. Hier sind vor allem die Hersteller gefordert, nachhaltige Produkte anzubieten und deren Reparatur zu ermöglichen. Durch die Richtlinie zum Recht auf Reparatur werden diese zur Verantwortung gezogen und verpflichtet, Produkte zu reparieren oder Konsument:innen zu ermutigen, diese reparieren zu lassen. Beide Gesetzesinitiativen sind Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, welcher im Rahmen des Grünen Deals vorgelegt wurde. Die BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens begrüßt die neuen Vorschriften. Sie sieht nun die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, für eine rasche und gute Umsetzung zu sorgen.
Nachhaltigeres Produktdesign und ein Vernichtungsverbot neuwertiger Ware
Im März 2022 hatte die EU-Kommission die Überarbeitung der bestehenden Ökodesign-Richtlinie vorgeschlagen, auch um den Geltungsbereich der Vorschriften weit über energieverbrauchsrelevante Produkte wie Waschmaschinen hinaus auszudehnen. Nun fallen viele weitere Produktgruppen darunter, wobei nicht zuletzt Textilien und Möbel priorisiert werden sollen. Darüber hinaus sollen horizontale Maßnahmen eingeführt werden, die weitgehend für alle Produkte gelten können, wie die verpflichtende Bereitstellung von Software-Updates und Ersatzteilen, aber auch von Anleitungen für Reparaturen. Ein wichtiger Erfolg für die Umwelt ist außerdem das neu festgelegte Verbot der Vernichtung von neuwertigen Textilien und Schuhen, das ab 2026 gelten soll und auch von der AK gefordert wurde. Der reduzierte Ressourcen- und Energieverbrauch durch das langlebigere Design ist ebenso positiv zu bewerten.
Konsument:innen sollen unterstützt werden, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen, indem bessere Informationen über die ökologischen Auswirkungen der Produkte bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise verpflichtende Angaben zur Lebensdauer, Recyclingfähigkeit oder Reparierbarkeit in Form eines Reparaturindex. Über einen digitalen Produktpass sollen diese Informationen und Reparaturanleitungen für Konsument:innen einfach abrufbar sein. Der Fokus der Ökodesign-Verordnung liegt auf der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten, wobei aus Sicht der AK soziale Aspekte entlang der gesamten Lieferkette der Produkte nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Der Produktpass wäre gut geeignet, um verpflichtende Informationen auch zur sozialen Nachhaltigkeit abzubilden. Was in der neuen Verordnung fehlt, ist neben einem Vernichtungsverbot für Elektrogeräte insbesondere auch die Vorgabe sozialer Mindeststandards im Herstellungsprozess, wofür das EU-Parlament eingetreten war.
Anreize für kostengünstige Reparatur
Das Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller, die Reparatur von bestimmten Produkten zu übernehmen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist können Konsument:innen weiterhin zwischen Reparatur oder Ersatz des Produktes bei einem Mangel wählen. Entscheiden sie sich für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um ein Jahr. Verbraucher:innen sollen durch weitere Anreize zur Reparatur ermutigt werden, beispielsweise können während der Reparatur Ersatzprodukte zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zumindest eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einzuführen, etwa eine Informationskampagne oder Reparaturgutscheine wie den österreichischen Reparaturbonus, der aus Sicht der AK einen wesentlich stärkeren Anreiz darstellt als lediglich bessere Information. Eine Online-Plattform soll lokale Reparaturwerkstätten sichtbarer und vergleichbarer machen und zusätzlich auf lokale Reparaturinitiativen hinweisen.
Weitere Initiativen zum Schutz der Umwelt und Verbraucher:innen
Durch die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel (ECGT), die bereits im Februar 2024 angenommen wurde, soll die Produktkennzeichnung verbessert und die Verwendung irreführender Umweltaussagen verboten werden. Konsument:innen sollen dadurch in harmonisierter Form besser über Produktgarantien informiert werden. Die ECGT wird durch die geplante Green-Claims-Richtlinie über wissenschaftlich basierte Umweltaussagen ergänzt. Sie legt neue Kriterien fest, die verhindern sollen, dass Hersteller intransparente Umweltaussagen treffen. Konsument:innen sollen dadurch besser vor Greenwashing geschützt werden. Außerdem soll das Vertrauen in Umweltaussagen und Labels gestärkt werden. Im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets wurde auch die Textilstrategie der EU vorgestellt, die darauf abzielt, den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten zu betrachten und Produktion und Konsum zu verändern, um Fast Fashion und den damit verbundenen negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen entgegenzuwirken.
Nachhaltigen Konsum für alle möglich machen
Bereits die Ökodesign-Richtlinie 2009 erzielte positive Effekte für Konsument:innen und Umwelt, allein 2021 konnten die Konsument:innen in der EU dadurch 120 Milliarden Euro an Energieausgaben einsparen. Die künftig erhöhte Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten bringt ökologische Verbesserungen. Dadurch können auch Konsument:innen aktiv zum Ressourcenschutz beitragen, wobei sie mehr Informationen über die Umwelt- und Klimafreundlichkeit der Produkte erhalten. Information allein reicht jedoch nicht aus, um umweltfreundliches Kaufverhalten zu fördern, wie eine AK-Studie zeigt. Aus Sicht der AK müssen daher weitere Anreize im Produktdesign und bei der Reparaturfreundlichkeit gesetzt werden, um das Kaufverhalten langfristig in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Der Weg zu nachhaltigem Konsum darf zudem keine soziale Frage sein: Langlebige und reparierbare Produkte müssen für alle Menschen zugänglich sein, ökologische Verbesserungen dürfen keine wirtschaftlichen Nachteile für Konsument:innen bringen.
Wie geht es weiter?
Sowohl die Ökodesign-Verordnung als auch die Richtlinie über das Recht auf Reparatur müssen vom Rat noch formell verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten können. Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel wurde bereits Anfang März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die EU-Mitgliedstaaten müssen sie nun innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen. Wie es mit der Green-Claims-Richtlinie und der EU-Textilstrategie, insbesondere der Überarbeitung der Textilkennzeichnungs-Verordnung weitergeht, wird sich hingegen erst nach den EU-Wahlen zeigen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Zwei neue Richtlinien zum Green Deal sollen Verbraucher:innenrechte und Kreislaufwirtschaft stärken
AK EUROPA Positionspapier: Recht auf Reparatur
AK EUROPA Positionspapier: Paket zur Kreislaufwirtschaft: Nachhaltige Produkte zur Norm machen
AK EUROPA Positionspapier: Neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft: Für ein sauberes und wettbewerbsfähigeres Europa
A&W Blog: Zeitenwende: Haltbarkeit und Reparierbarkeit im Fokus der EU-Kreislaufwirtschaft
A&W Blog: Nachhaltiger Konsum, aber bitte alltagstauglich