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Im Zuge des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission im März 2023 eine Richtlinie vorgeschlagen, um das Recht und die Optionen von Verbraucher:innen im Hinblick auf kostengünstige und einfache Reparaturen zu stärken. Obwohl der Vorstoß grundsätzlich begrüßt wird, fehlen im Vorschlag der Kommission einige entscheidende Aspekte, um von einem echten Recht auf Reparatur für Konsument:innen zu sprechen.

 

Zu den größten Hürden für Reparaturen zählen hohe Kosten (der Reparatur selbst, aber auch der Ersatzteile), mangelnde Reparierbarkeit, mangelnde Verfügbarkeit eines Ersatzgerätes während der Reparatur und die Unsicherheit, wie lange das Gerät danach noch hält und ob sich daher der Aufwand rechnet. Nicht zuletzt diese Aspekte wären aus Sicht der AK stärker zu berücksichtigen.

 

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Nina Tröger

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Kirstin Grüblinger

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