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Am 15. Juli 2020 verabschiedete die EU-Kommission ein Steuerpaket mit dem Ziel, die Kooperation zwischen den Steuerbehörden zu verbessern, bürokratische Hürden abzubauen und die Verhaltensregeln zur Unternehmensbesteuerung zu reformieren. Die Arbeiterkammer begrüßt das Paket als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber die Implementierung zusätzlicher Maßnahmen.