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ZurückDie Europäische Kommission plant, Anfang Dezember den angekündigten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze („Quality Jobs Act“) vorzulegen, der einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten soll. Nach Abschluss der Sozialpartnerkonsultation zeigten sich deutliche Differenzen zwischen den europäischen Sozialpartnern. Aus Sicht der AK hängt der Erfolg des Rechtsakts davon ab, inwieweit es gelingt, effektive und rechtlich verbindliche Mindeststandards festzulegen.
Mit der im Dezember 2025 veröffentlichten Quality Jobs Roadmap legte die Europäische Kommission zunächst einen strategischen Fahrplan zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität vor. Darauf aufbauend soll der „Quality Jobs Act“ konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung der Arbeitnehmer:innenrechte in der EU enthalten. Im Zuge der Vorbereitung dieses Rechtsakts hat die Europäische Kommission die europäischen Sozialpartner in einem zweistufigen Verfahren konsultiert. Die zweite Phase der Konsultation ermöglichte es diesen, zu konkreten Maßnahmen Stellung zu nehmen. Sie wurde Ende September abgeschlossen. Die Stellungnahmen der Sozialpartner spiegeln allerdings grundlegend unterschiedliche Perspektiven wider. Während der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) sich für verbindliche EU-Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzt, lehnt BusinessEurope neue gesetzliche Vorgaben weitgehend ab und schlägt stattdessen vor allem unverbindliche Maßnahmen vor. Nun ist die EU-Kommission am Zug, einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union im September bekräftigt, dass dieser noch vor Jahresende vorgelegt wird.
Die AK fordert in einem neuen AK EUROPA Positionspapier, dass dieser Legislativakt konkrete, rechtlich verbindliche Mindeststandards schafft und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Europa nachhaltig verbessert. Vorgesehen sein sollte eine Nicht-Rückschritts-Klausel und eine Öffnungsklausel für nationale Vorschriften und Kollektivvereinbarungen, die für Arbeitnehmer:innen günstiger sind.
AK-Forderungen für den „Quality Jobs Act“
Um bestehende Rechtslücken zu schließen, braucht es klare und verbindliche Regelungen zum algorithmischen Management und zum Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Algorithmische Systeme werden zunehmend zur Steuerung von Arbeitsabläufen, zur Leistungsbewertung und bei Personalentscheidungen eingesetzt. Damit gehen Risiken wie Überwachung und steigender Druck für Arbeitnehmer:innen einher, und es mangelt häufig an Transparenz. Der bestehende EU-Rechtsrahmen weist Lücken auf und bietet keinen ausreichenden Schutz. Die AK fordert daher rechtlich verbindliche Mindeststandards zur Ausgestaltung und Nutzung von Systemen des algorithmischen Managements, die dem Grundsatz der menschenzentrierten Anwendung folgen und eine starke Rolle für die Vertretungen der Arbeitnehmer:innen vorsehen. Beschäftigte müssen das Recht erhalten, algorithmisch gestützte Entscheidungen anzufechten und von Menschen überprüfen zu lassen. Diese Regelungen sollten das Schutzniveau der Plattformarbeits-Richtlinie nicht unterschreiten.
Die EU-Bestimmungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sollten erweitert und an aktuelle Herausforderungen angepasst werden, insbesondere in Bezug auf psychosoziale Risiken, den Schutz vor Gewalt und Belästigung sowie Hitze am Arbeitsplatz. Darüber hinaus fordert die AK eine wirksame Durchsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.
Komplexe Subauftragsstrukturen erschweren die Durchsetzung von Arbeitnehmer:innenrechten, da Verantwortlichkeiten undurchsichtig bleiben. Zur Bekämpfung von Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Lohndumping fordert die AK deshalb eine Einschränkung von Unterauftragsketten sowie eine verpflichtende gesamtschuldnerische Haftung des Erstauftragnehmers entlang der gesamten Auftragskette.
Im Zusammenhang mit der Debatte um einen gerechten Übergang („Just Transition“) sind verbindliche EU-Bestimmungen erforderlich, die die Rechte der Arbeitnehmer:innen während des grünen und digitalen Wandels stärken. Beschäftigte sollen betriebliche Veränderungen aktiv mitgestalten und sich auf neue berufliche Anforderungen vorbereiten können. Insbesondere gilt es, Lücken bei Mitbestimmungsrechten zu schließen. Darüber hinaus ist es wichtig, Rechtsansprüche auf hochwertige, selbstgewählte Aus- und Weiterbildung zu verankern, was die Kommission jedoch bisher nicht vorsieht. Dazu sollte auch ein rechtlicher Anspruch für Arbeitnehmer:innen auf ein jährliches Mindeststundenausmaß für Aus- und Weiterbildung während der Arbeitszeit gehören.
Mit Nachdruck warnt die AK vor einer Schwächung bestehender Arbeitnehmer:innenrechte in der EU-Sozialpolitik unter dem Deckmantel vermeintlicher „Vereinfachungen“. Anstatt fehlgeleitete Deregulierungswünsche von Unternehmenslobbys aufzugreifen, muss der „Quality Jobs Act“ vielmehr bestehende Schutzstandards sichern und durch neue verbindliche, durchsetzbare Regelungen weiter ausbauen.
Europäisches Parlament und Rat positionieren sich
Auch das EU-Parlament und der Rat der EU bringen sich zunehmend in die Debatte über die Ausgestaltung des „Quality Jobs Act“ ein. Das Europäische Parlament hat bereits mehrere wichtige Initiativberichte verabschiedet. So forderte es verbindliche Regeln für algorithmisches Management, insbesondere in Bezug auf menschliche Kontrolle und Transparenz, eine Richtlinie für einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt sowie ein individuelles Recht auf Weiterbildung während der Arbeitszeit und legte einen Initiativbericht zu Unterauftragsketten vor. Zuletzt verlangte das Parlament stärkere Regelungen zu psychosozialen Risiken und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei einem Austausch mit dem Beschäftigungsausschuss (EMPL) des Europäischen Parlaments am 12. Oktober ging Kommissionsvizepräsidentin Roxana Mînzatu insbesondere auf den Schutz von Beschäftigten in Unterauftragsketten ein und betonte, dass die Kommission Maßnahmen gegen Hitze und psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz prüfe.
Auch die Mitgliedstaaten haben ihre Erwartungen an den Rechtsakt formuliert. Im Rahmen der Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik am 19. Oktober tauschten sich die Minister:innen bzw. ihre Vertreter:innen über die Schwerpunkte des künftigen „Quality Jobs Act“ aus. Österreich begrüßte die Initiative und trat insbesondere dafür ein, die Schutzstandards der Plattformarbeitsrichtlinie auf alle Beschäftigten auszuweiten, das Prinzip der menschlichen Kontrolle bei algorithmusgestützten Entscheidungen zu verankern und über eine Beschränkung von Unterauftragsketten in sensiblen Bereichen zu diskutieren. Insgesamt forderte Österreich einen soliden europäischen Rechtsrahmen, der Arbeitnehmer:innen stärkt und eine Schwächung bestehender Schutzstandards durch Deregulierung verhindert. Nun ist die Kommission am Zug, einen starken „Quality Jobs Act“ mit verbindlichen Verbesserungen für ein soziales Europa vorzulegen.
Weiterführende Informationen
AK EUROPA: Öffentliche Sondierung zum Quality Jobs Act
AK EUROPA: KI verändert die Arbeitswelt. Aber nach welchen Regeln?
AK EUROPA: Europäische Säule sozialer Rechte. Vollständige Umsetzung wäre ein großer Vorteil für Europa
Europäische Kommission: Zweites Konsultationsdokument
EGB: Beitrag zur zweiten Phase der Sozialpartner-Konsultation
Eurofound: The never-ending workday in flexible-working Europe
Europäisches Parlament: Studie zu Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management am Arbeitsplatz