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Die Europäische Kommission plant, Anfang Dezember den angekündigten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze („Quality Jobs Act“) vorzulegen, der einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten soll. Nach Abschluss der Sozialpartnerkonsultation zeigten sich deutliche Differenzen zwischen den europäischen Sozialpartnern. Aus Sicht der AK hängt der Erfolg des Rechtsakts davon ab, inwieweit es gelingt, effektive und rechtlich verbindliche Mindeststandards festzulegen.