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ZurückDer angekündigten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze („Quality Jobs Act“) sollte aus Sicht der AK konkrete, effektive und rechtlich verbindliche Mindeststandards in mehreren Regelungsbereichen festlegen, insbesondere in Folgenden: Um Rechtslücken zu schließen, braucht es klare Regelungen zum algorithmischen Management, die Mindeststandards zur Ausgestaltung und Nutzung von algorithmischen Systemen in der Arbeitswelt enthalten, dem Grundsatz der menschenzentrierten Anwendung folgen und eine starke Rolle für die Vertretungen der Arbeitnehmer:innen vorsehen. Die EU-Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sollten erweitert werden – etwa in Bezug auf psychosoziale Risiken, Schutz vor Gewalt und Belästigung sowie Hitze am Arbeitsplatz. Zur Bekämpfung von Ausbeutung in Unterauftragsketten braucht es eine Einschränkung von Subauftragsketten sowie eine verpflichtende gesamtschuldnerische Haftung in der gesamten Auftragskette für den Erstauftragnehmer. Im Zusammenhang mit der Debatte um einen gerechten Übergang („just transition“) sind verbindliche EU-Bestimmungen erforderlich, die die Rechte der Arbeitnehmer:innen stärken. Insbesondere gilt es, Mitbestimmungsrechte zu erweitern und Rechtsansprüche auf Aus- und Weiterbildung zu verankern.
Nikolai Soukup
Kontakt per E-MailAlice Wagner (Brussels office)
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