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Für mehr Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz: Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsinformationen künftig anhand neuer einheitlicher EU-Berichterstattungsstandards offenlegen müssen. Ziel ist unter anderem, das Bewusstsein der Unternehmensführung für deren soziale und ökologische Verantwortung zu schärfen. Die AK begrüßt die Neuerungen, diese dürfen in der aktuell stattfindenden Implementierung jedoch nicht verwässert werden.