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Mit dem vorliegenden Entwurf zu einer Corporate Sustainability Reporting Directiv soll die bisher geltende „nichtfinanzielle Berichtspflicht“ für bestimmte europäische Unternehmen im Hinblick auf Anwendungsbereich, Umfang und Verankerung in der Corporate Governance deutlich erweitert werden.

 

Grundsätzlich begrüßt die AK den ambitionierten Richtlinienentwurf der EU-Kommission für eine neue, europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung, der im weiteren Verhandlungsprozess jedoch nicht verwässert werden darf. Hingegen ist es wichtig, dass dieser „erste gute Wurf“ weitere präzisiert wird, beispielsweise im Hinblick auf eine umfassende Sozial- und Governance-Berichterstattung unter expliziter Verankerung der Konsultation von Gewerkschaften und anderen Mitbestimmungsakteur:innen wie Betriebsrat. Unternehmen müssen präzise Vorgaben erhalten, wie eine Berichterstattung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aussehen soll, dies gilt auch für die Vergabe von Unteraufträgen und für Zulieferer.

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