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ZurückMit dem Fonds für einen gerechten Übergang will die EU jene Regionen unterstützen, die bei der Umstellung zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 mit schwerwiegenden sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind. Nachdem die Europäische Kommission den Vorschlag am 13. Januar 2020 präsentiert hat, konnten die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission nun ein Jahr später erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist aus Sicht der Europäischen Kommission ein zentraler Baustein, um mit der Umsetzung des Grünen Deals niemanden zurückzulassen. Um finanzielle Mittel von diesem Fonds zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten territoriale Pläne ausarbeiten, in denen sie jene Regionen innerhalb ihres jeweiligen Staates zu bestimmen, die am stärksten negativ von diesem Wandel betroffen sind und deshalb Mittel aus diesem Fonds erhalten sollen. Es sollen dabei vor allem jene Regionen im Vordergrund stehen, in denen der Verlust von Arbeitsplätzen in der Kohleindustrie sowie energieintensiven Industrien droht. Neben der Beschreibung, welche sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen diese Gebiete ausgesetzt sind, sollen die Pläne auch die zu erwartende positive Entwicklung durch die Mittel beinhalten.
Die Bestimmungen zum Fonds sehen vor, dass die Gelder in Maßnahmen fließen, die zur Umstellung auf eine nachhaltigere Wirtschaft dienen oder zur Gründung von Unternehmen führen, wodurch auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Außerdem können auch Forschungstätigkeiten sowie Projekte in saubere und erschwingliche Energie oder nachhaltige Mobilitätskonzepte gefördert werden. Weiters können damit Weiterbildungs- und Umschulungsprojekte unterstützt werden, die sowohl Beschäftigten als auch Arbeitsuchenden offenstehen. Schlussendlich stehen auch Aktivitäten in den Bereichen Bildung und soziale Inklusion offen, und zwar ausdrücklich auch hinsichtlich der Schaffung der dafür notwendigen Infrastruktur.
Ursprünglich hatte die Kommission den Fonds mit einem Volumen von 7,5 Mrd Euro vorgelegt. Mit dem Ausbruch der Coronakrise schlug die Kommission im Rahmen der Einführung des Wiederaufbaufonds die Aufstockung des Fonds für einen gerechten Übergang auf 40 Mrd vor. Im Zuge der harten Verhandlungen mit dem Rat wurde die Aufstockung auf 10 Mrd gekürzt, wodurch der Fonds schlussendlich ein Volumen von 17,5 Mrd Euro umfasst. Der Mitgliedstaat, der mit Abstand am stärksten vom Fonds profitieren wird, ist Polen mit insgesamt 3,5 Mrd Euro. Deutschland soll 2,25 Mrd erhalten, für Österreich sind 124 Mio vorgesehen.
Im Rahmen der Trilogverhandlungen konnten sich die VertreterInnen des Europäischen Parlaments durchsetzen, dass die Mittel für einen Mitgliedstaat um die Hälfte reduziert werden können, wenn er nicht das Ziel der Klimaneutralität Europas bis 2050 unterstützt. Darüber hinaus konnte das Parlament erreichen, dass im Falle einer Aufstockung des Fonds ab 2025 jene Mitgliedstaaten mehr Mittel aus dem Fonds erhalten werden, die die Ziele für die Einsparung an Treibhausgasemissionen in den Zielgebieten übertreffen konnten.
Bevor der Gesetzestext im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, muss das Europäische Parlament und der Rat noch der Einigung zustimmen. Diese Zustimmungen sind jedoch primär formaler Natur, da kein Veto gegen die politische Einigung zu erwarten ist.
Weitere Informationen
AK EUROPA: Gerechter Übergang zu einem klimaneutralen Europa
AK EUROPA: EU-Budget und Wiederaufbauplan – EU-Institutionen verkünden Einigung