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ZurückDiese Woche veröffentlichte die Kommission das Herbstpaket im Rahmen des aktuellen Europäischen Semesters. Dieses umfasst mehrere Berichte und Analysen, allen voran den Jahreswachstumsbericht für das Jahr 2019.
Als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise führte die EU 2011 das Europäische Semester ein, mit dem die Wirtschafts- und Sozialpolitik der europäischen Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden soll. Nach einem festgelegten Zyklus erstellt die Kommission Analysen, Berichte und Empfehlungen auf europäischer und nationaler Ebene. Eines der zentralen Papiere stellt dabei der Jahreswachstumsbericht 2019 dar, den die Kommission am 21. November 2018 im Rahmen des Herbstpakets veröffentlichte.
Als anhaltend, aber wenig dynamisch beschreibt die Kommission das derzeitige Wirtschaftswachstum, das allerdings von einer hohen Unsicherheit geprägt ist. Um eine dauerhafte Stabilität der Länder sicherzustellen, soll die derzeitige Dynamik zum Schaffen von „Haushaltspuffern“ sowie zum Schuldenabbau genutzt werden. Damit soll auch die Grundlage geschaffen werden, bessere Arbeitsplätze zu schaffen und für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Die für Beschäftigung zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen hält aber auch fest, dass nun die Voraussetzungen gegeben sind, „mehr in die Menschen investieren“ zu können, damit dieser Aufschwung auf Dauer allen zugutekommt.
Positiv festzuhalten ist, dass im Jahreswachstumsbericht auch auf die Europäische Säule sozialer Rechte Bezug genommen wird. So hält die Kommission fest, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen innerhalb der EU besser aneinander anzugleichen. Seltsam mutet in diesem Zusammenhang hingegen der Ausdruck „wachstumsfreundliche“ Sozialschutzsysteme an. Der Bericht stellt auch klar, dass es vor allem in Hinblick auf einen digitalen Binnenmarkt ein gerechtes Steuersystem braucht, um ein Wachstum zu erreichen, von dem nicht nur einige wenige profitieren.
Neben dem Jahreswachstumsbericht veröffentlichte die Kommission den sogenannten Warnmechanismusbericht, um makroökonomische Ungleichgewichte frühzeitig erkennen zu können. Solche stellte die Kommission für 13 Länder fest, die im nächsten Schritt eingehender geprüft werden sollen. Österreich zählt nicht zu diesen Ländern, wohl aber beispielsweise Deutschland, Frankreich und Italien.
Außerdem veröffentlichte die Kommission ihre Neubewertung zur Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Kritisch ist dabei die Situation in Italien: Die Kommission wirft dem Land einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die geltenden Regeln vor. Aufgrund des aktuellen italienischen Haushaltsplans für 2019 kritisiert sie nicht nur die geplante Neuverschuldung, sondern auch die Tatsache, dass vermeintlich wachstumsfördernde Strukturreformen zurückgenommen werden. Deshalb soll ein Defizitverfahren gegen Italien eingeleitet werden.
Weniger erfreulich ist der Umstand, dass innerhalb des Jahreswachstumsberichts weiterhin auf die Alterung der Bevölkerung und den vermeintlichen Herausforderungen auf das Renten- und Gesundheitssystem hingewiesen wird. Die Länderspezifischen Empfehlungen, die drei Monate nach Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts folgen, sahen für Österreich zu Beginn dieses Jahres unter anderem die Empfehlung vor, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist die Einführung eines Pensionsautomatismus weder sinnvoll noch notwendig und würde zudem auch in Österreich zu steigender Altersarmut führen.
Weiterführende Informationen:
AK Positionspapier: Länderbericht Österreich 2018