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Im Sinne der KonsumentInnen fordert die Arbeiterkammer seit Jahren die Möglichkeit europaweiter Sammelklagen. Nun haben die europäischen Institutionen am 22. Juni 2020 eine Einigung auf eine Richtlinie erzielen können. Ein Meilenstein auf dem Weg europaweit effiziente Durchsetzung für VerbraucherInnenrechte zu ermöglichen.