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ZurückNachdem sich schon in der Vorwoche (6.Dezember 2018) die MinisterInnen im Rahmen des Beschäftigungsrates auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Arbeitsbehörde verständigt hatten, gab diese Woche (11. Dezember 2018) auch das Plenum des EU-Parlaments grünes Licht für den Trilog: Das Verhandlungsmandat des Parlaments wurde mit breiter Mehrheit angenommen, 459 Abgeordnete stimmten dafür, 160 dagegen. Ein starkes Zeichen für eine Europäische Arbeitsbehörde!
Wie schlagkräftig und durchsetzungsstark die Arbeitsbehörde tatsächlich sein wird, werden nun die Trilogverhandlungen zeigen, welche am 11. Dezember 2018 gestartet sind. Inhaltlich liegen die Standpunkte des EU-Parlaments und des Rates noch in einigen Punkten auseinander. Positiv zu verzeichnen ist auf jeden Fall, dass beide Institutionen an diesem – aus ArbeitnehmerInnen-Sicht äußerst wichtigen – Vorhaben festhalten und die Verhandlungen bis jetzt rasch vorangetrieben haben. Somit besteht weiterhin die Chance, dass die Arbeitsbehörde noch vor den EU-Wahlen im Mai 2019 beschlossen werden und – wie von der Kommission vorgeschlagen – noch 2019 ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen kann.
Beschäftigungsrat: Agentur statt Behörde, und mehr „Freiwilligkeit“
Inhaltlich wurde der Kommissionsvorschlag durch die am Beschäftigungsrat beschlossene Allgemeine Ausrichtung bedauerlicher Weise in einigen Punkten verwässert: So möchten die Mitgliedstaaten die Rolle der Arbeitsbehörde auf die „Unterstützung der Mitgliedstaaten“ beschränken und haben sich deshalb auch mehrheitlich für eine Änderung des Titels auf Europäische „Arbeitsagentur" ausgesprochen. Eine Beschränkung auf die Aufgabe der Unterstützung der Mitgliedstaaten würde allerdings eine fehlende Durchsetzungskraft der Arbeitsbehörde bedeuten.
Im Rahmen der Arbeitsbehörde sollen in Zukunft auch gemeinsame Kontrollen in mehreren Mitgliedstaaten möglich sein – wie auch bereits der Kommissionsvorschlag vorgesehen hat. Hier ergänzt nun der Ratskompromiss, dass eine Teilnahme an den Kontrollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Schließlich soll auch die Teilnahme am Mediationsverfahren auf freiwilliger Basis passieren: Hier soll sich ein Mediator, eventuell mit Unterstützung von ExpertInnen, um eine Konsenslösung zwischen den Mitgliedstaaten bemühen. Gerade bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung gibt es oftmals Probleme in der Praxis – es ist zu befürchten, dass diese mit einem freiwilligen Ansatz auch in Zukunft nicht gelöst werden können.
EU-Parlament: Gestärkte Rolle der Sozialpartner
Anders als der Rat möchte das EU-Parlament bei der Bezeichnung als Europäische „Arbeitsbehörde“ bleiben. Das Abstimmungsergebnis des EU-Parlaments bringt auch substantiell einige Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag: Gemeinsame Kontrollen soll die Arbeitsbehörde nicht nur koordinieren, sondern auch initiieren können. Auch die Rolle und Einbindung der Sozialpartner wird gestärkt: Sozialpartner in den Mitgliedstaaten wird das Recht eingeräumt, bekannte Fälle von vermuteten Rechtsbrüchen an die Behörde heranzutragen. Im Management Board der Arbeitsbehörde sollen nun auch sechs Sozialpartner auf Unionsebene vertreten sein. In der Stakeholder Group wurde die Zahl der Sozialpartner von sechs auf zehn erhöht, diese sollen auch Sozialpartner aus besonders betroffenen Sektoren umfassen.
AK: Rasches Fortschreiten der Trilogverhandlungen
Die Arbeiterkammer setzt sich nun für einen raschen Abschluss der Verhandlungen zur Arbeitsbehörde ein, sodass die Behörde ehestmöglich ihre Tätigkeit aufnehmen kann. In den Verhandlungen sollten jene Verbesserungen, welches das Europäische Parlament vorgeschlagen hat, einen besonderen Stellenwert spielen und Elemente der „Freiwilligkeit“ überdacht werden. Noch offen ist auch die Frage des Sitzes der Behörde: Die Arbeiterkammer setzt sich dafür, dass die Arbeitsbehörde in Österreich angesiedelt wird.
Weiterführende Informationen:
Europäische Arbeitsbehörde: Rat legt Standpunkt fest
ETUC: European Labour Authority one step closer
AK Positionspapier: Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
AK EUROPA: Grünes Licht für Europäische Arbeitsbehörde?
AK EUROPA: 1 Jahr Säule Sozialer Rechte: Der Reality Check