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ZurückMitte Juli hat die EU-Kommission gemeinsam mit der erwarteten Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) auch einen Aktionsplan zur Elektrifizierung von Industrie, Raumwärme und Verkehr vorgestellt. Beide Initiativen sollen die ökologische Wende vorantreiben, die Unabhängigkeit Europas von importierten fossilen Brennstoffen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Doch wie passen das von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte Ziel, Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen, und die geplanten Erleichterungen für die europäische Industrie im EU-Emissionshandelssystem zusammen?
Bei der Stromerzeugung liegt der Anteil nicht-fossiler Quellen mittlerweile bei 70 Prozent, während bei den anderen Energieträgern nur etwa 16 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Damit macht Strom die EU nicht nur unabhängiger, er ist auch weniger klimaschädlich. Strom deckt aber nur ein Viertel des Energieverbrauchs, der Rest sind andere Energieträger, zu einem großen Teil importiertes Erdöl und Erdgas. Wie aus der Pressemitteilung der EU-Kommission hervorgeht, gab es bei der Umstellung des europäischen Energiebedarfs auf Elektrizität zuletzt aber kaum noch Fortschritte. Abhilfe soll ein anzustrebendes Elektrifizierungsziel schaffen, das im Zuge der Überarbeitung des Rechtsrahmens der Energieunion für den Zeitraum nach 2030 im vierten Quartal 2026 vorgeschlagen werden soll. Wird bis 2040 eine Elektrifizierungsquote von 46 Prozent erreicht, könnte das nach Berechnungen der Kommission die Kosten für den Import fossiler Brennstoffe in die EU pro Jahr um 260 Milliarden Euro senken. Das entspräche aktuell rund zehn Prozent des Importvolumens aus Drittstaaten.
Der Aktionsplan zur Elektrifizierung
Dass die Umstellung des Energiesystems auf Elektrizität für die Dekarbonisierung unausweichlich ist, ist keine neue Erkenntnis. Ebenso wenig neu ist die Tatsache, dass strombetriebene Technologien vielfach effizienter sind, sei es im Verkehr oder bei der Raumwärme. Dennoch geht deren Ausrollung aus unterschiedlichen Gründen weiterhin zu schleppend voran. Hier möchte die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan ansetzen, einerseits durch die Verringerung der Preisdifferenz zwischen Strom- und fossilen Energiekosten, andererseits durch Anreize für die Einführung bereits umfassend erprobter strombasierter Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batterien.
So sollen die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, die Netzentgelte und Steuern für bestimmte Strombezugsgruppen zu senken. Zudem möchte die Kommission erreichen, dass Strom zukünftig nicht mehr höher besteuert wird als Gas. Konsument:innen sollen auch von der schnelleren Ausrollung intelligenter Stromzähler (Smart Meter) profitieren. Die Anschaffung elektrischer Lösungen soll leistbarer werden, beispielsweise durch Sozialleasing-Programme, wie sie in Frankreich bereits für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen etabliert sind, aber auch durch weitere Maßnahmen, u.a. im Rahmen des Klima-Sozialfonds. Generell betrifft die Einführung innovativer Elektrifizierungslösungen aber die gesamte Wertschöpfungskette. Dabei wird auch die Vorbereitung der Beschäftigten durch Aus- und Weiterbildung hervorgehoben. Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem Ausbau des Stromnetzes, wo man erneut auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen zum Netzpaket setzt.
Revision des EU-Emissionshandelssystems: mehr Spielraum für die Industrie
Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat das EU-Emissionshandelssystem (ETS) dazu beigetragen, die Emissionen in den erfassten Sektoren um 50 Prozent zu senken, insbesondere in der Stromerzeugung. Gleichzeitig machen Industrievertreter seit einiger Zeit Druck, dass die Industrie ihre Emissionen langsamer reduzieren kann, als es nach dem Green Deal vorgesehen war. Nachdem bereits im April ein Vorschlag zur Marktstabilitätsreserve (MSR) und zur Ausdehnung der Menge an Zertifikaten unterbreitet wurde, werden nun im Einklang mit dem überarbeiten europäischen Klimagesetz und dem Zwischenziel für 2040, den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2026 und dem Clean Industrial Deal die Weichen neu gestellt.
Zunächst wird mit der Änderung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) der Reduktionspfad deutlich abgeschwächt. Im Einklang mit dem 2040er-Ziel sollen darüber hinaus bis zu 2 Prozent internationale CO2-Gutschriften im Zeitraum 2036–2040 für mehr Spielraum sorgen, ebenso die Integration von Maßnahmen zur dauerhaften Kohlenstoffentnahme. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an die Industrie soll verlängert und erhöht, aber auch stärker an Bedingungen (Investitionen in die Dekarbonisierung) geknüpft werden. Sektoren, die unter den CO2-Grenzausgleich (CBAM) fallen, werden dem Vorschlag zufolge von der Verlängerung des Auslaufens der Zertifikate bis 2038 profitieren. Zudem soll die Marktstabilitätsreserve umfassender reformiert werden, um allzu große Preisschwankungen zu verhindern.
Verschärft werden die Bedingungen hingegen für andere Sektoren. So möchte man einerseits internationale Flüge bis zu einer bestimmten Entfernung in den Emissionshandel einbeziehen. Andererseits müssen die Abfallentsorger nach Vorstellung der Kommission zukünftig auch für die Müllverbrennung Zertifikate kaufen. Einen Schwerpunkt legt die Kommission außerdem auf Investitionen: Die Industrial Decarbonisation Bank soll die europäische Industrie mit Mitteln im Umfang von 100 Mrd. Euro bei der Dekarbonisierung unterstützen, fortbestehen werden der Modernisierungsfonds für einkommensschwächere Mitgliedsstaaten und der Innovationsfonds. Und die Mitgliedsstaaten selbst sollen dazu verpflichtet werden, die Hälfte ihrer nationalen ETS-Einnahmen für die Dekarbonisierung der ETS-Sektoren zu reservieren.
Erste Bewertung und nächste Schritte
Zu klären ist nun, wie die unverändert angestrebte Klimaneutralität bis 2050 trotzdem erreicht werden kann. Wird das Ambitionsniveau bei der Industrie gesenkt, müssen andere Sektoren wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft dies ausgleichen. Dass die Haushalte stärker verpflichtet werden sollen, zeigt sich an der aus Konsument:innensicht durchaus problematischen Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen, die neben der Abfallentsorgung auch für die Versorgung mit Strom und Fernwärme eine bedeutende Rolle spielen. Und obwohl Gratiszertifikate an die Industrie zukünftig nur unter Bedingungen vergeben werden sollen, liest man in den Vorschlägen der EU-Kommission weiterhin nichts von Beschäftigungsgarantien.
Am Zug sind nun das EU-Parlament und der Rat. In beiden gesetzgebenden Institutionen werden die Vorschläge der Kommission mit hoher Priorität bearbeitet werden. Dabei ist auch klar, dass nicht alle politischen Kräfte die Positionen der Industrie und deren Übersetzung in die europäische Gesetzgebung zur Gänze teilen werden. Wie es mit dem EU-ETS in den nächsten Jahren im Detail weitergeht, wird sich also in den kommenden Monaten entscheiden.
Weiterführende Links
EU Commission: Commission boosts Europe's competitiveness, decarbonisation and independence (nur Englisch)
AK EUROPA: Fossile Energiekrise. EU-Kommission setzt auf Koordination, kurzfristige Preisentlastungen und Energiewende
AK EUROPA: Klimaziel 2040. Flexibilität soll Skepsis ausräumen und politischen Kompromiss ermöglichen
AK EUROPA: REPowerEU. Ein neuer Fahrplan für die vollständige Unabhängigkeit von russischer Energie
AK EUROPA: ETS II und Klima-Sozialpläne. Wo stehen die Vorbereitungen?
AK EUROPA: Industrie, Energie und Automobil. Neue Pläne für die Transformation
A&W-Blog: EU-Emissionshandel als Zielscheibe von Industrievertretern