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Entsprechend dem aktuellen Zeitplan der EU-Kommission soll der Rat der Europäischen Union am 26. Juni 2018 die Unterzeichnung weiterer Handelsabkommen mit Japan (JEFTA) und mit Singapur sowie eines Investitionsschutzabkommens mit Singapur beschließen. Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) unterstützen Handelsbeziehungen zwar grundsätzlich, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen. Diese sind jedoch ähnlich wie bei CETA auch bei den genannten Abkommen nicht gewährleistet. Das haben AK und ÖGB in einem Brief an den Handelsausschuss des Europäischen Parlaments (INTA) dargelegt.

 

AK & ÖGB kritisieren, dass die Risiken, die durch derartige Handelsabkommen entstehen, jedenfalls weitaus höher einzustufen als die Vorteile, die aus ihnen erwachsen könnten. Selbst die ökonomischen Studien im Rahmen der kommissionseigenen Nachhaltigkeitsprüfung weisen z.B. für JEFTA ein äußerst bescheidenes kumuliertes Wirtschaftswachstum für die gesamte EU von 0,76 % nach 10 bis 20 Jahren auf.

 

Die Sorge der Bevölkerung wird durch die Unterschriften der 563.000 ÖsterreicherInnen, die das Volksbegehren „Gemeinsam gegen TTIP, CETA und TiSA“ letztes Jahr unterzeichnet haben, deutlich. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Skepsis gegenüber einer als sehr einseitig empfundenen Politik der Globalisierung, die prioritär auf die Interessen der Konzerne ausgerichtet ist, können die Abkommen mit Japan und Singapur in ihrer derzeitigen Form nicht unterfertigt werden.

 

Aus Sicht von AK und ÖGB müssen Freihandelsabkommen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die legitimen Anliegen und Erwartungen der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich erfüllt sind:

 

  • Die Abkommen müssen auf breiter Grundlage und unter Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit transparent diskutiert werden. Sämtliche Beschlüsse im Rahmen der regulatorischen Kooperation erfordern eine hinreichende demokratische Rückbindung.
  • Alle Regelungen sensibler Schutzinteressen sind ausdrücklich aus der Regulierungskooperation auszunehmen. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, KonsumentInnen (z.B. Datenschutz), Arbeitsstandards und Umwelt, bestimmte Sektoren (z.B. Chemikalien, Pharmaprodukte, Lebensmittelbereich) und Themen (z.B. gentechnisch veränderte Organismen, Hormone, Antibiotika, Pestizide oder veterinäre Angelegenheiten).
  • Das Vorsorgeprinzip nach EU-Recht ist in den Abkommen zu verankern.
  • Alle acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen von Japan und Singapur ratifiziert, umgesetzt und angewandt werden. Darüber hinaus ist auch die Anwendung der so genannten Up to date-Konventionen und -Empfehlungen der ILO durch die Vertragsparteien anzustreben.
  • Verstöße gegen international anerkannte Arbeits- und Umweltrechte müssen im Rahmen der Abkommen effektiv sanktioniert werden.
  • Leistungen der Daseinsvorsorge (insbesondere auch im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen) sind vollständig und rechtssicher durch eine Generalklausel aus dem Anwendungsbereich von Handelsabkommen auszunehmen.
  • Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ICS und ISDS) und Investitionsbestimmungen sind auch in bilateralen Investitionsschutzabkommen, wie mit Japan und Singapur, abzulehnen.
  • Multinationale Konzerne und lokale Unternehmen haben in der Wertschöpfungskette und über die nationalen Grenzen hinweg Sozial- und Umweltstandards einzuhalten.

 

AK und ÖGB fordern daher die Mitglieder des INTA-Ausschuss auf, der Unterzeichnung der Abkommen nicht zuzustimmen, solange die problematischen Inhalte unverändert bestehen bleiben.

 


Weiterführende Informationen:

Der Brief von AK & ÖGB an die Mitglieder des INTA-Ausschuss

JEFTA: Ein exklusiver Handel zwischen EU-Unterhändlern und Großkonzernen

Arbeitsrechte und Umweltschutz in EU-Handelsabkommen: Kommission versucht Implementierung ohne Sanktionen

Die EU-Handelspolitik kommt nicht zur Ruhe

Studie: ASSESS_TiSA: Assessing the claimed benefits of the Trade in Services Agreement (TiSA)

POSITIONSPAPIER: Vorschläge der Kommission für ein Mandat für Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland